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27.02.2026

19. Gewerbeschau in Schönberg

Datum: Sonntag, 07.06.2026
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Ort: Gewerbegebiet Eichkamp, 24217 Schönberg

Besuchen Sie die Schönberger Gewerbeschau!
Regionale Betriebe, Aktionen für Groß und Klein, Informationen und Begegnungen für alle Generationen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

> Wir sind auch dabei <

Lesen Sie mehr

> unter > Veranstaltungen 2026 > 19. Gewerbeschau
> unter > Internet > Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Schönberg e.V.


Vortrag von Harald Tibus
"Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände" am 19.03.26 ab 15:00 Uhr im Rathaussaal

Foto: Harald Tibus, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizeidirektion Kiel, Sprecher der Fachgruppe 5 Kriminalprävention (Landesseniorenrat) und stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates Schönberg.

Trickbetrug im Fokus – Rückblick auf das Gespräch von Harald Tibus mit den Kieler Nachrichten vom 16.10.2019 und aktueller Stand.

Lesen Sie darüber mehr

> unter > Veranstaltungen > Veranstaltungen 2026


Kompetenzen / Satzung

Die genauen Kompetenzen sind in der Satzung oder Geschäftsordnung des Seniorenbeirats Schönberg festgelegt.
> Download der aktuellen Satzung > Internet > Amt Probstei > Satzung (Lesefassung)

Gemeinsam sind wir stark
und stärker!

Foto: Der Seniorenbeirat geht online

Es fehlen Angelika Gafert und Joachim Gafert

Wir verstehen uns als Gremium, das sich in Schönberg für die Interessen und Belange der älteren Bevölkerung einsetzt.
Unsere genauen Aufgaben umfassen Folgendes:
Vertretung der Interessen: Ein Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Gemeinde gegenüber der Kommunalverwaltung, politischen Entscheidungsträgern und anderen relevanten Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass die Anliegen der Senioren in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Beratung und Empfehlungen: Der Beirat berät die Gemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen. Dies kann die Planung und Gestaltung von seniorengerechten Einrichtungen, die Verbesserung der Infrastruktur, den öffentlichen Nahverkehr, die Gesundheitsversorgung oder die soziale Teilhabe umfassen. Der Beirat gibt Empfehlungen ab, wie die Lebensbedingungen älterer Menschen verbessert werden können.
Informationsaustausch: Der Seniorenbeirat fungiert als Bindeglied zwischen den älteren Menschen in der Gemeinde und den zuständigen Behörden. Sie informieren die Senioren über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen, die für sie relevant sind. Gleichzeitig sammeln sie Informationen und Rückmeldungen von den Senioren, um ihre Anliegen besser zu verstehen und darauf reagieren zu können.
Öffentlichkeitsarbeit: Der Beirat informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen der älteren Menschen und organisiert Veranstaltungen, um das Bewusstsein für deren Bedürfnisse zu schärfen. Sie können Vorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen oder kulturelle Aktivitäten organisieren, um den Austausch und das Miteinander zwischen den Generationen zu fördern.
Netzwerkbildung: Ein Seniorenbeirat kann Kontakte zu anderen Organisationen, Vereinen und Einrichtungen knüpfen, die sich ebenfalls für die Belange der Senioren engagieren. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Partnern können sie ihre Aktivitäten und Ressourcen bündeln, um gemeinsam mehr für die ältere Bevölkerung zu erreichen.
Unterstützung und Beratung: Der Seniorenbeirat bietet älteren Menschen Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen an. Das kann beispielsweise bei Fragen zur Altenpflege, zur Wohnsituation, zur sozialen Sicherheit oder zu Freizeitangeboten der Fall sein. Sie dienen als Ansprechpartner und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Beratungsstellen weiter.
Die genauen Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Seniorenbeirats sind in der Satzung oder der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt.
> Download der aktuellen Satzung > Internet > Amt Probstei > Satzung (Lesefassung)

Angaben zur aktuellen Satzung:
Aufgrund des § 4 i.V.m. den §§ 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt
geändert durch das Gesetzes vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2018, zuletzt geändert durch Beschluss der
Gemeindevertretung vom 25.02.2025, folgende Satzung der Gemeinde Schönberg für den
Seniorenbeirat erlassen:
> Satzung (Lesefassung)
Gemeinde Schönberg
Der Bürgermeister
Gez. Peter A. Kokocinski

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