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06.05.2026

Schönberg mit dem Fahrrad entdecken

Das Ostseebad Schönberg und die Probstei lassen sich wunderbar mit dem Fahrrad erkunden. Für Gäste und Einheimische bietet die „Sprottenflotte“ eine moderne und umweltfreundliche Möglichkeit, mobil zu sein und die reizvolle Küstenlandschaft aktiv zu erleben.

Ob entlang der Ostsee, durch die Probsteier Dörfer oder zu den schönen Stränden — zahlreiche gut ausgebaute Radwege laden zu entspannten Touren für jedes Alter ein. Mit den Fahrrädern der „Sprottenflotte“ können Besucherinnen und Besucher flexibel unterwegs sein und die Region ganz individuell entdecken.

Der Seniorenbeirat Schönberg begrüßt dieses nachhaltige Angebot, das Bewegung, Begegnung und umweltfreundliche Mobilität miteinander verbindet. Wir wünschen allen Gästen viel Freude beim Erkunden unseres schönen Ostseebades und der gesamten Probstei!

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> unter > Sicher im Straßenverkehr > Mit Pedelecs & E-Bikes > Die Sprottenflotte


Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein weiteres wichtiges Dokument der Vorsorge, das Bürgerinnen und Bürger in Deutschland kennen und beachten sollten. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

> mehr lesen unter > Internet > Das Bundesministerium der Justiz

  • Was ist eine Betreuungsverfügung?
    Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person (der Verfügende) festlegt, wer im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer bestellt werden soll.
  • Notwendigkeit:
    Die Betreuungsverfügung wird relevant, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer im Bedarfsfall die rechtliche Vertretung übernehmen soll.
  • Wahl des Betreuers:
    In der Betreuungsverfügung kann die Person festlegen, wer als Betreuer bestellt werden soll. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere Vertrauensperson sein. Es ist wichtig, eine Person zu wählen, die in der Lage ist, die Interessen des Verfügenden zu vertreten und die Aufgabe verantwortungsbewusst auszuführen.
  • Inhalt der Betreuungsverfügung:
    Die Betreuungsverfügung sollte präzise Anweisungen enthalten, welche Person als Betreuer bestellt werden soll und welche Aufgaben und Befugnisse dieser haben soll. Es können auch Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Betreuung und Versorgung festgehalten werden.
  • Form und Gültigkeit:
    Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Sie muss zudem Datum und Ort der Unterzeichnung enthalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann sie die Beweiskraft erhöhen.
  • Regelmäßige Überprüfung:
    Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Änderungen in persönlichen Umständen oder Wünschen können eine Aktualisierung erforderlich machen.
  • Information der Familie:
    Es ist wichtig, nahe Angehörige über die Existenz und den Inhalt der Betreuungsverfügung zu informieren, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.
  • Aufbewahrung des Dokuments:
    Die Betreuungsverfügung sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der im Notfall leicht zugänglich ist. Eine Kopie kann auch bei wichtigen Personen oder Institutionen hinterlegt werden.
  • Rechtliche Beratung:
    Es kann hilfreich sein, sich bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung von einem Rechtsanwalt oder einer Notarin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Eine Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung und stellt sicher, dass im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Angelegenheiten entsprechend den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt werden.

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