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Welche Rechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger bei Verträgen

z.B. an der Haustür, am Telefon oder im Internet?

In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von Rechten und Schutzmechanismen, wenn sie Verträge abschließen, insbesondere an der Haustür, am Telefon oder im Internet. Diese Rechte zielen darauf ab, Verbraucher vor übereilten oder unüberlegten Vertragsabschlüssen zu schützen. Im Folgenden sind die wichtigsten Rechte zusammengefasst:

Widerrufsrecht

  • Widerrufsfrist:
    Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen, am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Ware. Bei Dienstleistungen beginnt sie mit dem Vertragsschluss.
  • Widerrufserklärung:
    Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, zum Beispiel durch eine schriftliche Mitteilung (Brief, Fax, E-Mail). Es reicht auch die Rücksendung der Ware innerhalb der Frist.
  • Folgen des Widerrufs:
    Im Falle eines Widerrufs müssen die erhaltenen Leistungen zurückgewährt werden. Der Verkäufer muss dem Käufer den Kaufpreis und gegebenenfalls die Lieferkosten erstatten. Der Käufer muss die Ware zurücksenden und trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, es sei denn, der Verkäufer hat diese übernommen.

Informationspflichten des Unternehmers

Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher umfassend über das Widerrufsrecht zu informieren. Dazu gehören:

  • Belehrung über das Widerrufsrecht:
    Der Unternehmer muss den Verbraucher klar und verständlich über das Bestehen des Widerrufsrechts, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren.
  • Muster-Widerrufsformular:
    Der Unternehmer muss ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen, das der Verbraucher verwenden kann, aber nicht muss.

Besonderheiten bei bestimmten Verträgen

  • Haustürgeschäfte:
    Bei Verträgen, die an der Haustür oder an anderen Orten außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen werden, gilt ebenfalls das 14-tägige Widerrufsrecht.
  • Telefonverträge:
    Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen gilt ebenfalls das Widerrufsrecht. Der Unternehmer muss den Verbraucher auch hier umfassend informieren.
  • Online-Verträge:
    Im Online-Handel müssen Unternehmer auf ihrer Webseite klar und verständlich über das Widerrufsrecht informieren. Dazu gehören Hinweise auf die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs sowie die Bereitstellung des Muster-Widerrufsformulars.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt bestimmte Verträge, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, zum Beispiel:

  • Versiegelte Waren:
    Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Individuell angefertigte Waren:
    Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Verderbliche Waren:
    Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Digitale Inhalte:
    Verträge zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Fazit

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind gut geschützt, wenn sie Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, am Telefon oder im Internet abschließen. Es ist wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und im Bedarfsfall von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Unternehmer müssen ihrer Informationspflicht nachkommen und den Verbraucher klar und umfassend informieren.

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