


Jugend und Senioren – gemeinsam für Schönberg
Der Seniorenbeirat Schönberg möchte Brücken zwischen den Generationen bauen. Denn Schönberg lebt vom Miteinander – wenn Jung und Alt sich begegnen, voneinander lernen und gemeinsam etwas bewegen.
Unsere Jugend bringt frische Ideen, Kreativität und digitale Kompetenz ein. Senioren teilen ihre Lebenserfahrung, ihr Wissen und ihr Engagement für die Gemeinschaft. Gemeinsam entsteht daraus ein starkes Team für Schönberg.
Auf dieser Seite möchten wir zeigen, wie dieser Dialog der Generationen gelingt: durch gemeinsame Projekte, Begegnungen, gegenseitige Unterstützung und neue Ideen. Ob beim Erlernen digitaler Fähigkeiten, bei Umweltaktionen oder im Austausch über das Leben in Schönberg – hier steht das Miteinander im Mittelpunkt.
So gestalten wir gemeinsam ein Schönberg, in dem sich alle Generationen zuhause fühlen – offen, engagiert und zukunftsorientiert.
Lesen Sie demnächst
> mehr unter > Übrigens … > Jung & Alt in Schönberg

Entfernung von Laub: Laub muss entfernt werden, wenn es eine akute Rutschgefahr darstellt!
1. Grundsatz: Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde – Übertragung auf Anlieger
Eigentlich ist die Gemeinde für die Reinhaltung und Verkehrssicherheit von Straßen und Gehwegen zuständig (§ 9 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz der Länder, z. B. Schleswig-Holsteinisches Straßen- und Wegegesetz).
Lesen Sie
> mehr unter > Internet > Amt Probstei > Satzung über die Straßenreinigung
Aber:
👉 Die Gemeinde überträgt diese Pflicht meist durch Satzung auf die Anlieger (Grundstückseigentümer).
Das bedeutet:
Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße oder einen Gehweg grenzt, sind Sie nach der örtlichen Straßenreinigungssatzung verpflichtet,
- Laub, Schmutz, Abfall und Äste zu entfernen,
- Rutschgefahr durch Laub oder Eis zu vermeiden,
- und den Gehweg passierbar zu halten.
…. mehr hier demnächst!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus der Sicht des Seniorenbeirates Schönberg
🧭 Hintergrund: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit Juli 2021, volle Anwendung ab Juni 2025) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.
Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und alle, die Unterstützung brauchen, gleichberechtigt teilnehmen können.
Lesen Sie
> mehr unter > Sicherheit > BFSG = Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
BEISPIEL: Die Selbstscan-Kassen sind eine Barrierefalle!

Lesen Sie
> mehr unter > Übrigens … > Selbstscan-Kassen = Barrierefalle

„Digitales Erbe regeln“ Wissen Sie, wie es geht?
Das ist ein hochaktuelles und komplexes Thema. Ja, wir vom Seniorenbeirat Schönberg wissen, wie es geht, und es ist absolut notwendig, das digitale Erbe aktiv zu regeln, um Ihre Angehörigen später massiv zu entlasten und Kosten zu vermeiden.
Da der digitale Nachlass nicht nach speziellen Gesetzen, sondern nach dem allgemeinen Erbrecht vererbt wird (BGH-Urteil 2018), geht es hauptsächlich darum, den Erben Zugriff und Handlungsanweisungen zu geben.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten regeln können:
Lesen Sie
> mehr unter > Nützliches > Digitales Erbe regeln


📢 Dringender Appell an die Politik: Rettet die Pflegebedürftigen!
Die soziale Pflegeversorgung in Deutschland steht vor dem Kollaps, nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch wegen bürokratischen Versagens.
Die Situation: Tausende Pflegebedürftige können die immensen Kosten für Seniorenheime nicht tragen und sind auf die existenzsichernde Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) angewiesen. Doch die zuständigen Ämter lassen die Betroffenen und die Einrichtungen monatelang warten, bis die Leistungen bewilligt und ausgezahlt werden.
Lesen Sie
> mehr unter > Alles um Gesundheit > Thema Pflege > Rettet die Pflegebedürftigen!
Lesen Sie auch (Auswahl)
> mehr unter > Alles um Gesundheit > Thema Pflege
> mehr unter > Alles um Gesundheit > Thema Pflege > Die Gesetzliche Pflegeversicherung
Tipp: Besuchen Sie unsere Homepage häufiger!

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