Schönberg / Galerie / Rundreise in Bildern
Stakendorfer Tor
Vorsicht! ⚠️ Weiterhin fahren viele PKW in die falsche Richtung, da nur ein Verkehrszeichen 220-10 StVO, Einbahnstraße (linksweisend) an der Kreuzung Stakendorfer Tor / Strandstraße angebracht ist.
> mehr lesen unter > Nachgehakt
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses der Gemeinde Schönberg
am Donnerstag, dem 12.09.2024, um 19:00 Uhr
Sitzungsort: 24217 Schönberg, Knüll 4, Rathaus Schönberg, Sitzungssaal (Erdgeschoss)
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zur Verkehrssituation „Stakendorfer Tor“ Antrag der EIS-Fraktion
Wir bleiben dran – wir haken nach
Diese Sanktionen können laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße fällig werden:
Haben Sie mit dem Auto eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, kommt ein Bußgeld von 50 Euro auf Sie zu. Die Strafe, eine Einbahnstraße als Radfahrerin oder Radfahrer verkehrt herum zu befahren, liegt übrigens bei einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Hinweis: Die Straße Stakendorfer Tor ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer für beide (!) Richtungen freigegeben!
Ende der Seite