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06.10.2024

Achtung Abzocke: Online-Shops werben mit Gratisproben, die Geld kosten

Eine neue Masche: Online-Shops werben auf ihren Webseiten mit Gratisproben, zum Beispiel von Tierfutter oder Parfüm. Bei Bestellung erhalten Sie jedoch gleichzeitig eine Rechnung. Bei Nichtzahlung droht sogar ein Inkassobrief.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Sie keine kostenpflichtige Ware bestellt haben, müssen Sie diese auch nicht bezahlen.

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Telefonbetrug

Telefonbetrug mit dem Wort „ja“ bezieht sich oft auf eine betrügerische Methode, bei der die betrügerische Person versucht, das Opfer dazu zu bringen, „ja“ zu sagen, um die Antwort aufzunehmen und sie dann für betrügerische Aktivitäten zu verwenden. Ein solcher Betrug kann beispielsweise in Form von gefälschten Verkaufsanrufen, Gewinnbenachrichtigungen oder Umfragen auftreten.

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Die Betrüger können Fragen stellen, auf die die Antwort „ja“ lautet, wie zum Beispiel „Können Sie mich hören?“ oder „Sind Sie der Inhaber dieses Kontos?“ Die Aufzeichnung des „ja“-Wortes kann dann dazu verwendet werden, es so zu manipulieren, dass es so klingt, als ob das Opfer einem Vertrag oder einer Transaktion zugestimmt hat, ohne dies tatsächlich getan zu haben.

Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, ist es ratsam, am Telefon vorsichtig zu sein und nicht leichtfertig mit „ja“ zu antworten, insbesondere wenn der Anruf unerwartet kommt oder verdächtig erscheint. Es ist wichtig, die Identität des Anrufers zu überprüfen und keine persönlichen oder finanziellen Informationen preiszugeben, es sei denn, Sie sind sicher, dass es sich um einen legitimen Anruf handelt. Wenn Sie Zweifel haben, legen Sie auf und kontaktieren Sie die entsprechende Institution oder Organisation direkt über deren offizielle Kontaktdaten, um die Echtheit des Anrufs zu bestätigen.

Seien Sie auf jeden Fall skeptisch bei unbekannten Anrufern und vermeiden Sie es, mit „Ja“ zu antworten, auch auf vermeintlich harmlose Fragen. Kommt Ihnen das Gespräch komisch vor, können Sie auch einfach auflegen. Sollten Sie trotzdem Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein: Keine Panik!

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zu folgenden Antworten: Auf „Können Sie mich hören?“ nicht mit „Ja“ antworten, sondern mit „Ich höre Sie“. Die Verbraucherzentrale betont zudem: „Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden. Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch einen vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen.“

Vertrag ohne Unterschrift wirksam?

Ja, in vielen Rechtssystemen können Verträge auch ohne eine physische Unterschrift wirksam sein. Die Gültigkeit eines Vertrags hängt nicht zwingend von einer handschriftlichen Unterschrift ab. In vielen Ländern und Rechtssystemen sind auch elektronische Unterschriften oder sogar mündliche Vereinbarungen rechtlich bindend.

Ein Vertrag kommt normalerweise zustande, wenn zwei oder mehr Parteien eine übereinstimmende Absicht haben, rechtlich bindende Vereinbarungen einzugehen, und wenn es ein Angebot, eine Annahme, eine Überlegung (Gegenleistung) und die Möglichkeit der Durchsetzbarkeit gibt. Eine Unterschrift dient oft als Beweis für die Zustimmung zu den Vertragsbedingungen, aber es gibt andere Möglichkeiten, diese Zustimmung nachzuweisen.

Elektronische Signaturen, die digitale Formen der Unterschrift umfassen, sind in vielen Jurisdiktionen rechtlich anerkannt. In einigen Fällen können sogar mündliche Vereinbarungen als Verträge gelten, wenn die notwendigen Elemente eines Vertrags vorliegen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rechtslage je nach Land und Art des Vertrags variieren kann. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die spezifischen Bedingungen des Vertrags und die verwendeten Unterschriften den rechtlichen Anforderungen entsprechen, die für den jeweiligen Bereich gelten.

Zur Kündigung eines solchen Vertrages bedarf es allerdings wieder der Schriftform. Genau das monieren die Verbraucherschützer seit Jahren. Sie fordern, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift Gültigkeit bekommen. Verbraucher bekämen somit eine Bedenkzeit und könnten während des Anrufs nicht einfach überrumpelt werden. Leider konnte sich die Politik bislang nicht auf eine solche allgemeingültige Regelung einigen.

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