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30.05.2026

Schönberg mit dem Fahrrad entdecken

Das Ostseebad Schönberg und die Probstei lassen sich wunderbar mit dem Fahrrad erkunden. Für Gäste und Einheimische bietet die „Sprottenflotte“ eine moderne und umweltfreundliche Möglichkeit, mobil zu sein und die reizvolle Küstenlandschaft aktiv zu erleben.

Ob entlang der Ostsee, durch die Probsteier Dörfer oder zu den schönen Stränden — zahlreiche gut ausgebaute Radwege laden zu entspannten Touren für jedes Alter ein. Mit den Fahrrädern der „Sprottenflotte“ können Besucherinnen und Besucher flexibel unterwegs sein und die Region ganz individuell entdecken.

Der Seniorenbeirat Schönberg begrüßt dieses nachhaltige Angebot, das Bewegung, Begegnung und umweltfreundliche Mobilität miteinander verbindet. Wir wünschen allen Gästen viel Freude beim Erkunden unseres schönen Ostseebades und der gesamten Probstei!

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> unter > Sicher im Straßenverkehr > Mit Pedelecs & E-Bikes > Die Sprottenflotte


Kompetenzen / Satzung

Gemeinsam sind wir stark und stärker!

Die genauen Kompetenzen sind in der Satzung oder Geschäftsordnung des Seniorenbeirats Schönberg festgelegt.

Foto: Der Seniorenbeirat geht online (seit 28.03.2023)
Es fehlen Angelika Gafert und Joachim Gafert

Download der aktuellen Satzung

> Internet > Amt Probstei > Satzung (Lesefassung)

Wir verstehen uns als Gremium, das sich in Schönberg für die Interessen und Belange der älteren Bevölkerung einsetzt.
Unsere genauen Aufgaben umfassen Folgendes:
Vertretung der Interessen: Ein Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Gemeinde gegenüber der Kommunalverwaltung, politischen Entscheidungsträgern und anderen relevanten Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass die Anliegen der Senioren in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Beratung und Empfehlungen: Der Beirat berät die Gemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen. Dies kann die Planung und Gestaltung von seniorengerechten Einrichtungen, die Verbesserung der Infrastruktur, den öffentlichen Nahverkehr, die Gesundheitsversorgung oder die soziale Teilhabe umfassen. Der Beirat gibt Empfehlungen ab, wie die Lebensbedingungen älterer Menschen verbessert werden können.
Informationsaustausch: Der Seniorenbeirat fungiert als Bindeglied zwischen den älteren Menschen in der Gemeinde und den zuständigen Behörden. Sie informieren die Senioren über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen, die für sie relevant sind. Gleichzeitig sammeln sie Informationen und Rückmeldungen von den Senioren, um ihre Anliegen besser zu verstehen und darauf reagieren zu können.
Öffentlichkeitsarbeit: Der Beirat informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen der älteren Menschen und organisiert Veranstaltungen, um das Bewusstsein für deren Bedürfnisse zu schärfen. Sie können Vorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen oder kulturelle Aktivitäten organisieren, um den Austausch und das Miteinander zwischen den Generationen zu fördern.
Netzwerkbildung: Ein Seniorenbeirat kann Kontakte zu anderen Organisationen, Vereinen und Einrichtungen knüpfen, die sich ebenfalls für die Belange der Senioren engagieren. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Partnern können sie ihre Aktivitäten und Ressourcen bündeln, um gemeinsam mehr für die ältere Bevölkerung zu erreichen.
Unterstützung und Beratung: Der Seniorenbeirat bietet älteren Menschen Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen an. Das kann beispielsweise bei Fragen zur Altenpflege, zur Wohnsituation, zur sozialen Sicherheit oder zu Freizeitangeboten der Fall sein. Sie dienen als Ansprechpartner und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Beratungsstellen weiter.
Die genauen Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Seniorenbeirats sind in der Satzung oder der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt.

Download der aktuellen Satzung

> Internet > Amt Probstei > Satzung (Lesefassung)

Angaben zur aktuellen Satzung:
Aufgrund des § 4 i.V.m. den §§ 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt
geändert durch das Gesetzes vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2018, zuletzt geändert durch Beschluss der
Gemeindevertretung vom 25.02.2025, folgende Satzung der Gemeinde Schönberg für den
Seniorenbeirat erlassen:
Download: Satzung (Lesefassung)
Gemeinde Schönberg
Der Bürgermeister
Gez. Peter A. Kokocinski

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