Home » Kompetenzen / Satzung

Kompetenzen / Satzung

Die genauen Kompetenzen sind in der Satzung oder Geschäftsordnung des Seniorenbeirats Schönberg festgelegt.
> Download der aktuellen Satzung > Internet > Amt Probstei > Satzung

Gemeinsam sind wir stark
und stärker!

Foto: Der Seniorenbeirat geht online

Es fehlen Angelika Gafert und Joachim Gafert

Wir verstehen uns als Gremium, das sich in Schönberg für die Interessen und Belange der älteren Bevölkerung einsetzt.
Unsere genauen Aufgaben umfassen Folgendes:
Vertretung der Interessen: Ein Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Gemeinde gegenüber der Kommunalverwaltung, politischen Entscheidungsträgern und anderen relevanten Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass die Anliegen der Senioren in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Beratung und Empfehlungen: Der Beirat berät die Gemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen. Dies kann die Planung und Gestaltung von seniorengerechten Einrichtungen, die Verbesserung der Infrastruktur, den öffentlichen Nahverkehr, die Gesundheitsversorgung oder die soziale Teilhabe umfassen. Der Beirat gibt Empfehlungen ab, wie die Lebensbedingungen älterer Menschen verbessert werden können.
Informationsaustausch: Der Seniorenbeirat fungiert als Bindeglied zwischen den älteren Menschen in der Gemeinde und den zuständigen Behörden. Sie informieren die Senioren über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen, die für sie relevant sind. Gleichzeitig sammeln sie Informationen und Rückmeldungen von den Senioren, um ihre Anliegen besser zu verstehen und darauf reagieren zu können.
Öffentlichkeitsarbeit: Der Beirat informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen der älteren Menschen und organisiert Veranstaltungen, um das Bewusstsein für deren Bedürfnisse zu schärfen. Sie können Vorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen oder kulturelle Aktivitäten organisieren, um den Austausch und das Miteinander zwischen den Generationen zu fördern.
Netzwerkbildung: Ein Seniorenbeirat kann Kontakte zu anderen Organisationen, Vereinen und Einrichtungen knüpfen, die sich ebenfalls für die Belange der Senioren engagieren. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Partnern können sie ihre Aktivitäten und Ressourcen bündeln, um gemeinsam mehr für die ältere Bevölkerung zu erreichen.
Unterstützung und Beratung: Der Seniorenbeirat bietet älteren Menschen Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen an. Das kann beispielsweise bei Fragen zur Altenpflege, zur Wohnsituation, zur sozialen Sicherheit oder zu Freizeitangeboten der Fall sein. Sie dienen als Ansprechpartner und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Beratungsstellen weiter.
Die genauen Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Seniorenbeirats sind in der Satzung oder der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt.
> Download der aktuellen Satzung > Internet > Amt Probstei > Satzung

Angaben zur aktuellen Satzung:
Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Schönberg
Schönberg/Holstein, 02.05.2018
Gemeinde Schönberg
Der Bürgermeister
Gez. Peter A. Kokocinski

Seitenende

Bis einschl. 02.06.2024 können alle Interessierten entweder mit einem im Rathaus ausliegenden Fragebogen oder ressourcenschonend online unter folgendem QR-Code bzw. Weblink teilnehmen:

> Weblink <

Die Umfrage dauert max. 10 bis 15 Minuten. Unter den an der Befragung Teilnehmenden werden zudem Preise verlost.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig!

Skip to content