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15.06.2026

Wünsche-, Ideen- und Sorgen-Briefkasten

Ihre Meinung zählt!

Der Seniorenbeirat Schönberg hat ein offenes Ohr für Ihre Wünsche, Ideen und Sorgen. Teilen Sie uns mit, was Sie bewegt und helfen Sie mit, Schönberg noch seniorenfreundlicher zu gestalten.

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Schönberg mit dem Fahrrad entdecken

Das Ostseebad Schönberg und die Probstei lassen sich wunderbar mit dem Fahrrad erkunden. Für Gäste und Einheimische bietet die „Sprottenflotte“ eine moderne und umweltfreundliche Möglichkeit, mobil zu sein und die reizvolle Küstenlandschaft aktiv zu erleben.

Ob entlang der Ostsee, durch die Probsteier Dörfer oder zu den schönen Stränden — zahlreiche gut ausgebaute Radwege laden zu entspannten Touren für jedes Alter ein. Mit den Fahrrädern der „Sprottenflotte“ können Besucherinnen und Besucher flexibel unterwegs sein und die Region ganz individuell entdecken.

Der Seniorenbeirat Schönberg begrüßt dieses nachhaltige Angebot, das Bewegung, Begegnung und umweltfreundliche Mobilität miteinander verbindet. Wir wünschen allen Gästen viel Freude beim Erkunden unseres schönen Ostseebades und der gesamten Probstei!

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> unter > Sicher im Straßenverkehr > Mit Pedelecs & E-Bikes > Die Sprottenflotte


Immobilie vererben

Es gibt einige wichtige Überlegungen und Maßnahmen, die ein älteres Ehepaar,eine ältere Frau oder ein älterer Herr treffen sollten, um sicherzustellen, dass die Übertragung ihres Einfamilienhauses an die Kinder reibungslos und rechtlich abgesichert erfolgt. Hier sind die wesentlichen Punkte:

1. Testament oder Erbvertrag aufsetzen

  • Ein Testament sollte klar regeln, welches Kind (oder welche Kinder) das Haus erben soll(en).
  • Alternativ kann ein Erbvertrag mit den Kindern geschlossen werden.
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, was zu Konflikten führen kann, wenn mehrere Kinder Anspruch auf das Haus erheben.

2. Schenkung zu Lebzeiten prüfen

  • Eine Schenkung des Hauses zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile bieten und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
  • Bei Schenkungen gilt ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre (Stand: 2024).
  • Wichtig: Das Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht kann im Grundbuch eingetragen werden, damit die Eltern weiterhin im Haus wohnen können.

3. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer können eine Rolle spielen, abhängig vom Wert des Hauses und der Anzahl der Erben.
  • Lassen Sie den aktuellen Wert des Hauses schätzen, um die steuerlichen Konsequenzen besser einschätzen zu können.

4. Klare Regelungen für mehrere Kinder

  • Wenn mehrere Kinder erben sollen, sollte geregelt werden, wie das Haus aufgeteilt wird (z. B. Verkauf und Aufteilung des Erlöses).
  • Alternativ kann ein Kind das Haus übernehmen und die anderen Kinder auszahlen.

5. Absicherung der Eltern

  • Wohnrecht oder Nießbrauchrecht:
    • Eltern können sich diese Rechte sichern, um das Haus weiterhin nutzen zu können.
  • Pflegekosten:
    • Prüfen Sie, ob das Haus als Vermögen für Pflegekosten herangezogen werden könnte, und planen Sie entsprechend.

> mehr lesen unter > Nießbrauchrecht

6. Grundbuch prüfen

  • Stellen Sie sicher, dass das Haus rechtlich einwandfrei im Grundbuch eingetragen ist.
  • Überlegen Sie, ob bereits zu Lebzeiten eine Umschreibung auf die Kinder sinnvoll ist.

7. Beratung durch Experten

  • Ein Rechtsanwalt oder Notar kann beim Aufsetzen eines Testaments oder bei der Schenkung helfen.
  • Ein Steuerberater kann bei der Optimierung der Steuerlast unterstützen.
  • Ein Gutachter kann den Wert des Hauses ermitteln.

8. Kommunikation mit den Kindern

  • Offene Gespräche mit den Kindern über die Pläne und Wünsche können Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden.
  • Klären Sie frühzeitig, ob ein Kind Interesse an der Übernahme des Hauses hat.

Fazit

Die rechtzeitige Planung und rechtliche Absicherung der Übertragung des Hauses kann zukünftige Konflikte und finanzielle Belastungen vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig juristischen und steuerlichen Rat einzuholen, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Familie bestmöglich umzusetzen.

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