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Die Deutschen werden immer älter: Knapp 19 Millionen Menschen hierzulande sind über 65 Jahre – fast sieben Millionen mehr als noch 1991. Doch die Eigenschaften, die viele mit dem Altern verbinden, sind nicht immer positiv: Welche Formen von Altersdiskriminierung es gibt und was dagegen zu tun ist, erläutert der Seniorenbeirat Schönberg hier.

Seniorinnen und Senioren sind in unserer Gesellschaft häufig von Diskriminierung betroffen.
Diese zeigt sich in vielen Lebensbereichen – ob in der Arbeitswelt, im Gesundheitswesen, in den Medien oder im alltäglichen Miteinander. Oft geschieht sie leise und schleichend, etwa durch Vorurteile, Herabwürdigung oder den Ausschluss aus wichtigen gesellschaftlichen Prozessen.
Typische Formen der Altersdiskriminierung sind beispielsweise die Annahme, ältere Menschen seien weniger leistungsfähig, nicht lernfähig oder grundsätzlich hilfsbedürftig.
Solche Stereotype führen dazu, dass ältere Menschen weniger ernst genommen werden, ihnen Verantwortung entzogen wird oder sie aus bestimmten Bereichen – wie dem digitalen Raum – ausgeschlossen bleiben.
Der Seniorenbeirat Schönberg steuert hier dagegen:



Auch in politischen und gesellschaftlichen Debatten wird die Perspektive älterer Menschen oft vernachlässigt. Dabei bringen sie nicht nur jahrzehntelange Erfahrungen und Wissen mit, sondern engagieren sich in vielen Bereichen freiwillig, etwa in Vereinen, Nachbarschaftshilfe oder der Familie.
In der Gesundheitsversorgung erleben viele Seniorinnen und Senioren, dass Beschwerden als „altersbedingt“ abgetan werden, ohne gründliche Diagnostik oder individuelle Therapie. In Pflegeeinrichtungen kann es zu entwürdigenden Situationen kommen, wenn ältere Menschen nicht als selbstbestimmte Individuen behandelt werden.
Altersdiskriminierung verletzt die Menschenwürde und widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung. Um dem entgegenzuwirken, braucht es mehr gesellschaftliches Bewusstsein, eine differenzierte Sicht auf das Alter sowie eine stärkere Beteiligung älterer Menschen in allen Bereichen des Lebens.
Jede Seniorin und jeder Senior verdient Respekt, Teilhabe und die Möglichkeit, das Leben selbstbestimmt zu gestalten – unabhängig vom Lebensalter.
Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Berufsleben und bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten. Allerdings tritt die Diskriminierung älterer Menschen gerade in diesen Bereichen in verschiedenen Formen auf:
Im Job:
Immer wieder wird man im Berufsleben wegen des Alters benachteiligt. Dazu zählen Altersgrenzen bei Einstellungen, Benachteiligung bei Beförderungen, geringere Bezahlung oder Kündigungen aufgrund des Alters. Oft müssen sich Arbeitsgerichte mit der Frage beschäftigen, ob bestimmte Formulierungen in Stellenanzeigen ältere Bewerberinnen und Bewerber ausschließen. Beispiele dafür sind: „Digital Natives gesucht“, „Mitarbeitende zwischen 25 und 45 Jahren für eine Bereichsleitung“ oder „Verstärkung für ein junges, dynamisches Team“. Laut einer Umfrage des Jobnetzwerks Xing hat mehr als ein Viertel der Berufstätigen über 50 Jahre bereits Altersdiskriminierung erlebt.
Bei Finanzdienstleistungen:
Auch bei Versicherungen oder Krediten wird man im höheren Alter oft benachteiligt. Es gibt viele Ausnahmen, die auf das Alter zurückgeführt werden. Besonders im Bereich von Krediten und Finanzierungen ist nicht klar geregelt, welche Vorgänge unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen. Deshalb fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hier mehr Klarheit.
Im Gesundheitswesen:
Auch bei der Pflege oder ärztlichen Versorgung kann man als ältere Person benachteiligt werden. Oft wird man als kränker oder geistig eingeschränkt eingeschätzt, nur weil man älter ist. Das kann dazu führen, dass man für bestimmte Behandlungen nicht mehr in Betracht gezogen wird. Studien zeigen außerdem, dass ältere Menschen seltener in klinische Studien einbezogen werden. Dadurch fehlen oft Daten über die Wirksamkeit von Medikamenten oder Therapien in dieser Altersgruppe. Solche negativen Vorstellungen über das Alter können auch dazu führen, dass man weniger Vertrauen ins Gesundheitssystem hat.
Im öffentlichen Raum:
Wenn es keine barrierefreie Infrastruktur gibt oder zu wenig Rücksicht genommen wird, kann man sich im Alter schnell ausgeschlossen fühlen. Das betrifft zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Gebäude oder kulturelle Veranstaltungen. So wird es für viele ältere Menschen schwieriger, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Im Straßenverkehr:
Auch hier wird man im Alter oft mit Vorurteilen konfrontiert. Es gibt immer wieder Vorschläge, dass ältere Menschen ab einem bestimmten Alter regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit prüfen lassen sollen. Solche Vorschläge werden oft als diskriminierend empfunden, weil sie nicht auf das tatsächliche Fahrverhalten, sondern nur auf das Alter bezogen sind. Dadurch kann man sich in seiner Mobilität eingeschränkt fühlen.
> mehr unter > Sicher im Straßenverkehr > Ältere Menschen am Steuer

Welche Organisationen helfen bei Altersdiskriminierung?
Es gibt eine Reihe von Organisationen, an die man sich wenden kann, wenn man von Altersdiskriminierung betroffen ist. Sie bieten Beratung, informieren über Rechte, helfen bei der Dokumentation von Vorfällen und können auch bei rechtlichen Schritten unterstützen. Wichtig ist, dass man weiß: Man ist nicht allein, und es gibt Stellen, die einem zur Seite stehen.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Hier kann man sich beraten lassen, wenn man Diskriminierung erlebt hat – auch wegen des Alters. Die Stelle ist staatlich und unterstützt Betroffene vertraulich und kostenlos.
> mehr unter > Internet > Antidiskriminierungesstelle des Bundes
- BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen): Diese Organisation setzt sich für die Rechte älterer Menschen ein und stellt Informationen sowie Unterstützung zur Verfügung, wenn man Altersdiskriminierung erfahren hat.
> mehr unter > Internet > https://www.bagso.de/
- Gewerkschaften: Wenn man am Arbeitsplatz diskriminiert wird, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Viele bieten Ansprechpartner für solche Fälle. Auch der Betriebsrat im Unternehmen kann helfen.
- Lokale Antidiskriminierungsbüros: In vielen Städten gibt es Beratungsstellen, bei denen man persönliche Hilfe bekommt. Sie unterstützen bei Gesprächen, beim Schriftverkehr oder bei der weiteren Vorgehensweise.
> mehr unter > Internet > Antidiskriminierungsstelle Plön
- Rechtsanwälte: Bei schweren Fällen oder wenn rechtliche Schritte nötig sind, kann man sich an eine Anwältin oder einen Anwalt wenden – am besten jemanden, der sich mit Arbeitsrecht oder Antidiskriminierungsrecht auskennt.

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