29.11.2025

AUF ALLE VERANSTALTUNGEN IM JAHR 2025

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(Mit Bildern von der Veranstaltung „Schüler vermitteln Computerwissen“ November/Dezember 2025)


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Schönberger Wichtelzeit – Lebendiger Adventskalender für Kinder

Was ist die Schönberger Wichtelzeit?
Die „Schönberger Wichtelzeit“ ist ein Teil des Lebendigen Adventskalenders in Schönberg (Ostseebad). Bei dieser Aktion dreht sich alles um den kleinen Wichtel Flori, der während der Adventszeit in Schönberg herumstreift und Kinder zu besonderen Veranstaltungen einlädt.

Wann & Wo

  • Die Wichtelzeit findet täglich im Dezember statt – jeweils von 16:30 bis 18:30 Uhr.
  • Die „Türchen“ des lebendigen Adventskalenders öffnen an ganz verschiedenen Orten: auf dem Marktplatz von Schönberg, in der Fußgängerzone, in Geschäften oder bei anderen Einrichtungen.
  • Der Start ist beim großen „Anleuchten“ am 24. November, wenn die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet wird.
  • Zum Abschluss wird eine „Wichtelverabschiedung“ gefeiert, etwa am 28. Dezember auf dem Marktplatz im Rahmen der Holmer Winterwelt „Frost & Fun“.

Lesen Sie

> mehr unter > Veranstaltungen

Letzte Veranstaltung: „Schüler vermitteln Computerwissen“ am 02.12.2025

Sie können auch noch dabei sein!

Auf dem Bild ein Ehepaar aus Goldelund (Nordfriesland)
„Dürfen wir an der Veranstaltung teilnehmen? Bei uns gibt es so etwas nicht“


gefragt, getan

Die Information entnahmen die beiden einer Popup Box auf unserer Homepage. Der Seniorenbeirat ist begeistert.

Lesen Sie

> mehr unter > Übrigens … > Jung & Alt in Schönberg

Schönberg auf dem Weg zur Barrierefreiheit – Eindrücke aus Sicht des Seniorenbeirates

Bild: Webmaster, Old man crossing busy street with rollator

Am 18.11.2025 habe ich, Roland Dürre, in meiner Funktion als WebMaster und Mitglied des Seniorenbeirates Schönberg, gemeinsam mit einigen Mitstreitern an der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses teilgenommen. Besonders wichtig war für uns der Tagesordnungspunkt 4: die Präsentation des aktuellen Zwischenstandes zum Barrierefreiheitskonzept im Rahmen der Städtebauförderung.

Die vorgestellten Untersuchungen des Büros „Toller Ort“ bestätigen vieles von dem, was wir als Seniorenbeirat bereits seit längerem beobachten: Schönberg ist ein wunderbarer Ort, doch im Alltag gibt es nach wie vor zahlreiche Stellen, an denen Barrieren den Weg erschweren – für ältere Menschen, für Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität.

> unter > Sicher im Straßenverkehr > Barrierefreiheit in Schönberg

Der alte Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg:

Informationen über die Neuwahl des Kinder- und Jugendbeirat von Schönberg

> mehr unter > Übrigens … > Kinder & Jugendbeirat

Entfernung von Laub: Laub muss entfernt werden, wenn es eine akute Rutschgefahr darstellt!

Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße
oder einen Gehweg grenzt

Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde – Übertragung auf Anlieger

Eigentlich ist die Gemeinde für die Reinhaltung und Verkehrssicherheit von Straßen und Gehwegen zuständig (§ 9 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz der Länder, z. B. Schleswig-Holsteinisches Straßen- und Wegegesetz).

Aber:
👉 Die Gemeinde überträgt diese Pflicht meist durch Satzung auf die Anlieger (Grundstückseigentümer).

Das bedeutet:
Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße oder einen Gehweg grenzt, sind Sie nach der örtlichen Straßenreinigungssatzung verpflichtet,

  • Laub, Schmutz, Abfall und Äste zu entfernen,
  • Rutschgefahr durch Laub oder Eis zu vermeiden,
  • und den Gehweg passierbar zu halten.

Der Winter ist da!

Lesen Sie

> mehr unter > Internet > Amt Probstei > Satzung über die Straßenreinigung
> mehr unter > Sicher im Straßenverkehr > Barrierefreie Wege
> mehr unter > Internet > Osteebad Schönberg > Umweltbeirat

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