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18.05.2026

Schönberg mit dem Fahrrad entdecken

Das Ostseebad Schönberg und die Probstei lassen sich wunderbar mit dem Fahrrad erkunden. Für Gäste und Einheimische bietet die „Sprottenflotte“ eine moderne und umweltfreundliche Möglichkeit, mobil zu sein und die reizvolle Küstenlandschaft aktiv zu erleben.

Ob entlang der Ostsee, durch die Probsteier Dörfer oder zu den schönen Stränden — zahlreiche gut ausgebaute Radwege laden zu entspannten Touren für jedes Alter ein. Mit den Fahrrädern der „Sprottenflotte“ können Besucherinnen und Besucher flexibel unterwegs sein und die Region ganz individuell entdecken.

Der Seniorenbeirat Schönberg begrüßt dieses nachhaltige Angebot, das Bewegung, Begegnung und umweltfreundliche Mobilität miteinander verbindet. Wir wünschen allen Gästen viel Freude beim Erkunden unseres schönen Ostseebades und der gesamten Probstei!

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> unter > Sicher im Straßenverkehr > Mit Pedelecs & E-Bikes > Die Sprottenflotte


Schaufelbagger auf öffentlichen Straßen

Ein Schaufelbagger darf keine gefährliche Ladung auf öffentlichen Straßen (siehe Bild) transportieren, wenn er eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist. 

Der Schaufelbagger transportiert eine gefährliche Ladung (Rohr mit Überlänge, Sand und ein „Gerät“ auf dem Sand), die nicht gesichert ist/sind und alle Menschen, auch Seniorinnen und Senioren auf dem Gehweg, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und Kinder auf der Straße schwer verletzen kann, wenn die Ladung bei einem Bremsvorgang auf die Straße fällt.

Erlaubnisse und Vorschriften

  • Zum Fahren auf öffentlichen Straßen benötigt ein Schaufelbagger eine Betriebserlaubnis nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). 
  • Die Maschine muss entsprechend gekennzeichnet und beleuchtet sein. 
  • Scharfe Kanten, wie die Zähne der Ladeschaufel, müssen abgedeckt sein. 
  • Die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung sind zu beachten. 

Versicherungspflicht 

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung pflichtversichert.
  • Bei einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h besteht keine Versicherungspflicht.

Fahrerlaubnis 

  • Für Bagger bis 20 km/h reicht der Führerschein der Klasse L (früher Klasse 5).
  • Für Bagger über 20 km/h muss der Bagger für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Wir beobachten das Geschehen weiter – Wir bleiben dran – Wir haken nach

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