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17.05.2026

Schönberg mit dem Fahrrad entdecken

Das Ostseebad Schönberg und die Probstei lassen sich wunderbar mit dem Fahrrad erkunden. Für Gäste und Einheimische bietet die „Sprottenflotte“ eine moderne und umweltfreundliche Möglichkeit, mobil zu sein und die reizvolle Küstenlandschaft aktiv zu erleben.

Ob entlang der Ostsee, durch die Probsteier Dörfer oder zu den schönen Stränden — zahlreiche gut ausgebaute Radwege laden zu entspannten Touren für jedes Alter ein. Mit den Fahrrädern der „Sprottenflotte“ können Besucherinnen und Besucher flexibel unterwegs sein und die Region ganz individuell entdecken.

Der Seniorenbeirat Schönberg begrüßt dieses nachhaltige Angebot, das Bewegung, Begegnung und umweltfreundliche Mobilität miteinander verbindet. Wir wünschen allen Gästen viel Freude beim Erkunden unseres schönen Ostseebades und der gesamten Probstei!

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> unter > Sicher im Straßenverkehr > Mit Pedelecs & E-Bikes > Die Sprottenflotte


Patientenverfügung

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollten über Patientenverfügungen informiert sein, da sie eine wichtige Rolle bei der Festlegung medizinischer Behandlungswünsche im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit spielen. Hier sind einige wichtige Punkte, die sie wissen und beachten sollten:

> mehr lesen unter > Internet > Bundesministerium für Gesundheit

  • Was ist eine Patientenverfügung?
    Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person (der Verfügende) im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle schwerwiegender Krankheit oder Unfall ablehnt oder wünscht.
  • Inhalt der Patientenverfügung:
    Die Patientenverfügung sollte klare und präzise Anweisungen enthalten, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. Dies kann beispielsweise Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, wie künstliche Ernährung oder Beatmung, umfassen.
  • Freiwilligkeit und Selbstbestimmung:
    Die Erstellung einer Patientenverfügung erfolgt freiwillig und basiert auf dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen. Die persönlichen Wünsche und Wertvorstellungen des Verfügenden sollten dabei im Vordergrund stehen.
  • Beratung:
    Es ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung fachkundig beraten zu lassen, beispielsweise von einem Arzt, einer Ärztin oder einer Beratungsstelle für Patientenverfügungen. Sie können bei Fragen zur medizinischen Sachlage unterstützen.
  • Form und Gültigkeit:
    Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist ratsam, das Dokument regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann aber die Beweiskraft erhöhen.
  • Information der Familie und des behandelnden Arztes:
    Es ist wichtig, nahe Angehörige über die Existenz und den Inhalt der Patientenverfügung zu informieren, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. Auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sollte über die Verfügung informiert sein.
  • Aufbewahrung des Dokuments:
    Die Patientenverfügung sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der im Notfall leicht zugänglich ist. Eine Kopie kann bei wichtigen Personen oder Institutionen hinterlegt werden.
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Eine Patientenverfügung hat rechtliche Verbindlichkeit, wenn sie den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und im Ernstfall angewendet wird. Dennoch können behandelnde Ärzte in bestimmten Situationen von der Verfügung abweichen, wenn dies im besten Interesse des Patienten liegt.

> mehr lesen unter > Internet > Bundesministerium für Gesundheit

Eine Patientenverfügung gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre medizinischen Behandlungswünsche im Voraus festzulegen und sicherzustellen, dass diese im Ernstfall respektiert werden. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung und trägt dazu bei, dass die individuellen Wünsche und Vorstellungen auch dann beachtet werden, wenn die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

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