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13.03.2026

19. Gewerbeschau in Schönberg

Datum: Sonntag, 07.06.2026
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Ort: Gewerbegebiet Eichkamp, 24217 Schönberg

Besuchen Sie die Schönberger Gewerbeschau!
Regionale Betriebe, Aktionen für Groß und Klein, Informationen und Begegnungen für alle Generationen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

> Wir sind auch dabei <

Lesen Sie mehr

> unter > Veranstaltungen 2026 > 19. Gewerbeschau
> unter > Internet > Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Schönberg e.V.


Vortrag von Harald Tibus
"Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände" am 19.03.26 ab 15:00 Uhr im Rathaussaal

Foto: Harald Tibus, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizeidirektion Kiel, Sprecher der Fachgruppe 5 Kriminalprävention (Landesseniorenrat) und stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates Schönberg.

Trickbetrug im Fokus – Rückblick auf das Gespräch von Harald Tibus mit den Kieler Nachrichten vom 16.10.2019 und aktueller Stand.

Lesen Sie darüber mehr

> unter > Veranstaltungen > Veranstaltungen 2026


Heckenschnitt in Schönberg

Der gesamte Seniorenbeirat

… (auf dem Bild fehlt Herr Gafert vom Beirat) war am 12.08. mit unserem Bürgermeister, Herrn Peter A. Kokocinski (Bild links), Herrn Peter Ehlers, Stellv. Bürgermeister von Schönberg (im Bild dritte Person von rechts) und zwei Mitarbeitern der Gemeinde, Frau Kathrin Kleingärtner und Herrn Dirk Jeß (im Bild dritte und zweite Person von links) unterwegs, um sich ein eindeutiges Bild „von der momentanen Lage der Hecken“ zu machen.
Fazit: Einige Bürger der Gemeinde Schönberg werden Post bekommen.

Das Schneiden von Hecken ist für Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Gründen wichtig:

  • Sicherheit:
    • Verkehrssicherheit:
      Überwachsene Hecken können die Sicht auf Straßen und Kreuzungen behindern, was das Unfallrisiko erhöht. Sie können auch Gehwege blockieren, was besonders für Fußgänger gefährlich ist.
    • Einbruchsprävention:
      Hohe und dichte Hecken können Einbrechern Sichtschutz bieten. Durch regelmäßiges Schneiden wird die Übersichtlichkeit verbessert, was abschreckend wirken kann.
  • Gesetzliche Vorgaben:
    • In vielen Gemeinden gibt es spezifische Vorschriften zur Pflege von Hecken, besonders in Bezug auf Höhe und Ausdehnung. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Hecken nicht zur Gefahr oder Belästigung für andere werden.
    • Rodungen von Hecken oder Gebüschen bleiben weiterhin in der Zeit zwischen dem 01. März und 30. September verboten. Im Gesetzestext ist ebenfalls festgelegt, dass schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses, oder zur Gesunderhaltung von Hecken nicht von dem Verbot betroffen sind.

> mehr lesen unter > Sicher im Straßenverkehr > Gesetzliche Grundlage für den Heckenschnitt
> mehr unter > Internet > Osteebad Schönberg > Umweltbeirat

  • Ästhetik und Ordnung:
    • Gepflegte Hecken tragen zum positiven Erscheinungsbild von Grundstücken und Nachbarschaften bei. Sie vermitteln einen Eindruck von Ordnung und Sorgfalt.
  • Gesundheit der Pflanze:
    • Regelmäßiges Schneiden fördert das gesunde Wachstum der Hecke. Es hilft, die Pflanze zu formen, fördert die Verzweigung und kann Schädlinge und Krankheiten reduzieren, die sich in ungepflegten Hecken ausbreiten könnten.
  • Naturschutz:
    • Indem man Hecken zur richtigen Zeit schneidet (in der Regel außerhalb der Brutzeiten von Vögeln), schützt man die Lebensräume vieler Tiere. In Deutschland beispielsweise sind Schnitte in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur eingeschränkt erlaubt, um brütende Vögel zu schützen.

+ + +

Zusammengefasst: Das regelmäßige Schneiden von Hecken trägt zur Sicherheit *, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Ästhetik, Gesundheit der Pflanze und zum Naturschutz bei.
(* auch für Seniorinnen und Senioren)

Wir bleiben dran – wir haken nach

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