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06.10.2024

Achtung Abzocke: Online-Shops werben mit Gratisproben, die Geld kosten

Eine neue Masche: Online-Shops werben auf ihren Webseiten mit Gratisproben, zum Beispiel von Tierfutter oder Parfüm. Bei Bestellung erhalten Sie jedoch gleichzeitig eine Rechnung. Bei Nichtzahlung droht sogar ein Inkassobrief.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Sie keine kostenpflichtige Ware bestellt haben, müssen Sie diese auch nicht bezahlen.

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Achtung Abzocke

Klassischer Fall: Nicht bestellte Ware trifft ein
Immer wieder wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentralen, weil sie unerwünschte Paketsendungen erhalten haben.

Hier ist die Rechtslage eindeutig. Wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, besteht auch keine Zahlungspflicht: § 241a BGB.

Ein Online-Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie die Ware durch Anklicken einer deutlich gekennzeichneten Schaltfläche, z. B. mit der Aufschrift „Kaufen“, bestellen. Dies regelt die sogenannte „Button-Lösung“. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Zahlungsaufforderungen einschüchtern.

Wurde das Paket an die falsche Adresse geliefert, sollte der Online-Shop Ihnen einen Retourenaufkleber zur Verfügung stellen, damit Sie die Ware problemlos zurücksenden können.

Kann eine Fehllieferung ausgeschlossen werden, sind Sie nicht zur Rücksendung verpflichtet und müssen auch keine Kosten übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Paket von einem seriösen oder unseriösen Shop geliefert wurde.

Nur wenn ein offensichtlicher Irrtum bei der Zustellung vorliegt, z. B. wenn das Paket für jemanden aus der Nachbarschaft bestimmt ist, sind Sie zur Herausgabe verpflichtet.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Prävention bei Online-Bestellungen
Schützen Sie sich vor betrügerischen Paketsendungen. Bevor Sie bei einem Ihnen unbekannten Online-Shop bestellen, achten Sie auf Folgendes:

  • Gibt es ein Impressum mit Adresse und Telefonnummer des Unternehmens?
  • Finden Sie im Internet Bewertungen von anderen Verbrauchern?
  • Steht im Kleingedruckten etwas über Bezahlung oder ein Abonnement?
  • Welche persönlichen Daten werden abgefragt?

Machen Sie bei Auffälligkeiten einen Screenshot. So haben Sie im Streitfall einen Beweis.

So reagieren Sie richtig auf Rechnungen für nicht bestellte Waren

  • Nicht bezahlen!
    Widersprechen Sie der Zahlungsaufforderung. Eine E-Mail genügt. Bei bestrittenen Forderungen müssen Sie keinen Schufa-Eintrag befürchten.
  • Schicken Sie das Paket nicht unfrankiert zurück.
    Bei dieser Versandart werden dem Empfänger nicht die tatsächlichen Portokosten, sondern eine sehr hohe Pauschale in Rechnung gestellt. Viele Shops nehmen deshalb keine unfrankierten Pakete an.
  • Notieren Sie sich die Adresse des Absenders.
    So können Sie Nachforschungen anstellen, z. B. wenn weitere Rechnungen eintreffen.
  • Fordern Sie eine Kopie der Bestellung an.
    Bei Zweifeln, ob Sie wirklich eine Bestellung getätigt haben, sollten Sie sich vom Händler eine Kopie der angeblich kostenpflichtigen Bestellung geben lassen.
  • Widerrufen Sie bei versehentlicher Bestellung.
    Stellen Sie nachträglich fest, dass Sie versehentlich doch eine kostenpflichtige Bestellung aufgegeben haben, sollten Sie diese innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen.

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