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Örtliche Polizei informieren

Polizeistation Schönberg (Holstein), Knüll 13, 24217 Schönberg (Holstein)

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es angemessen ist, die örtliche Polizei zu informieren. Hier sind einige Beispiele:

  • Notfälle:
    Bei Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden oder anderen lebensbedrohlichen Situationen sollten Sie sofort die Polizei kontaktieren, um Hilfe anzufordern.

> mehr lesen unter > Thema Sicherheit

  • Kriminelle Aktivitäten:
    Wenn Sie Zeuge eines Verbrechens sind oder verdächtige Aktivitäten beobachten, sollten Sie die Polizei benachrichtigen. Dazu gehören Diebstähle, Einbrüche, Überfälle, Vandalismus, häusliche Gewalt oder andere Straftaten.
  • Verdächtiges Verhalten:
    Auch wenn Sie keine direkten Straftaten sehen, aber verdächtiges Verhalten bemerken, wie zum Beispiel Personen, die sich auffällig verhalten oder verdächtige Gegenstände hinterlassen, kann es sinnvoll sein, die Polizei zu informieren.

> mehr lesen unter > Thema Sicherheit > Sicherheit an der Haustür

  • Verkehrsunfälle:
    Bei Verkehrsunfällen, insbesondere wenn es Verletzte gibt oder erheblicher Sachschaden entstanden ist, ist es wichtig, die Polizei zu rufen, damit sie den Vorfall dokumentieren und den Verkehr regeln können.
  • Vermisste Personen:
    Wenn jemand vermisst wird, insbesondere Kinder oder ältere Personen, sollten Sie die Polizei so schnell wie möglich informieren, damit sie bei der Suche und Rettung helfen können.

> mehr lesen unter > Alles um Gesundheit > Betreuung von Menschen mit Demenz

  • Häusliche Gewalt:
    Wenn Sie Zeuge oder Opfer häuslicher Gewalt werden, ist es wichtig, die Polizei zu kontaktieren, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
  • Störungen der öffentlichen Ordnung:
    Bei schweren Störungen der öffentlichen Ordnung, wie Massenunruhen oder gewalttätigen Demonstrationen, kann es notwendig sein, die Polizei zu alarmieren, um die Situation zu kontrollieren und die Sicherheit zu gewährleisten.

In diesen und ähnlichen Situationen ist es besser, sicher zu sein als sich zu irren. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Polizei benachrichtigen sollen, ist es oft ratsam, sie zu kontaktieren und Ihre Bedenken mitzuteilen.

Öffnungszeiten:
Rund um die Uhr geöffnet
Telefon: 04344 29150

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Bis einschl. 02.06.2024 können alle Interessierten entweder mit einem im Rathaus ausliegenden Fragebogen oder ressourcenschonend online unter folgendem QR-Code bzw. Weblink teilnehmen:

> Weblink <

Die Umfrage dauert max. 10 bis 15 Minuten. Unter den an der Befragung Teilnehmenden werden zudem Preise verlost.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig!

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