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26.02.2026

19. Gewerbeschau in Schönberg

Datum: Sonntag, 07.06.2026
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Ort: Gewerbegebiet Eichkamp, 24217 Schönberg

Besuchen Sie die Schönberger Gewerbeschau!
Regionale Betriebe, Aktionen für Groß und Klein, Informationen und Begegnungen für alle Generationen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

> Wir sind auch dabei <

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> unter > Veranstaltungen 2026 > 19. Gewerbeschau
> unter > Internet > Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Schönberg e.V.


Vortrag von Harald Tibus
"Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände" am 19.03.26 ab 15:00 Uhr im Rathaussaal

Foto: Harald Tibus, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizeidirektion Kiel, Sprecher der Fachgruppe 5 Kriminalprävention (Landesseniorenrat) und stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates Schönberg.

Trickbetrug im Fokus – Rückblick auf das Gespräch von Harald Tibus mit den Kieler Nachrichten vom 16.10.2019 und aktueller Stand.

Lesen Sie darüber mehr

> unter > Veranstaltungen > Veranstaltungen 2026


Immobilie vererben

Es gibt einige wichtige Überlegungen und Maßnahmen, die ein älteres Ehepaar,eine ältere Frau oder ein älterer Herr treffen sollten, um sicherzustellen, dass die Übertragung ihres Einfamilienhauses an die Kinder reibungslos und rechtlich abgesichert erfolgt. Hier sind die wesentlichen Punkte:

1. Testament oder Erbvertrag aufsetzen

  • Ein Testament sollte klar regeln, welches Kind (oder welche Kinder) das Haus erben soll(en).
  • Alternativ kann ein Erbvertrag mit den Kindern geschlossen werden.
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, was zu Konflikten führen kann, wenn mehrere Kinder Anspruch auf das Haus erheben.

2. Schenkung zu Lebzeiten prüfen

  • Eine Schenkung des Hauses zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile bieten und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
  • Bei Schenkungen gilt ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre (Stand: 2024).
  • Wichtig: Das Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht kann im Grundbuch eingetragen werden, damit die Eltern weiterhin im Haus wohnen können.

3. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer können eine Rolle spielen, abhängig vom Wert des Hauses und der Anzahl der Erben.
  • Lassen Sie den aktuellen Wert des Hauses schätzen, um die steuerlichen Konsequenzen besser einschätzen zu können.

4. Klare Regelungen für mehrere Kinder

  • Wenn mehrere Kinder erben sollen, sollte geregelt werden, wie das Haus aufgeteilt wird (z. B. Verkauf und Aufteilung des Erlöses).
  • Alternativ kann ein Kind das Haus übernehmen und die anderen Kinder auszahlen.

5. Absicherung der Eltern

  • Wohnrecht oder Nießbrauchrecht:
    • Eltern können sich diese Rechte sichern, um das Haus weiterhin nutzen zu können.
  • Pflegekosten:
    • Prüfen Sie, ob das Haus als Vermögen für Pflegekosten herangezogen werden könnte, und planen Sie entsprechend.

> mehr lesen unter > Nießbrauchrecht

6. Grundbuch prüfen

  • Stellen Sie sicher, dass das Haus rechtlich einwandfrei im Grundbuch eingetragen ist.
  • Überlegen Sie, ob bereits zu Lebzeiten eine Umschreibung auf die Kinder sinnvoll ist.

7. Beratung durch Experten

  • Ein Rechtsanwalt oder Notar kann beim Aufsetzen eines Testaments oder bei der Schenkung helfen.
  • Ein Steuerberater kann bei der Optimierung der Steuerlast unterstützen.
  • Ein Gutachter kann den Wert des Hauses ermitteln.

8. Kommunikation mit den Kindern

  • Offene Gespräche mit den Kindern über die Pläne und Wünsche können Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden.
  • Klären Sie frühzeitig, ob ein Kind Interesse an der Übernahme des Hauses hat.

Fazit

Die rechtzeitige Planung und rechtliche Absicherung der Übertragung des Hauses kann zukünftige Konflikte und finanzielle Belastungen vermeiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig juristischen und steuerlichen Rat einzuholen, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Familie bestmöglich umzusetzen.

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