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16.02.2026

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Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände - 19.03.26

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Einbahnstraße (Stakendorfer Tor)

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Selbst die Taxifahrerin und/oder der Taxifahrer sollten die Situation überdenken.

Wer dieses Vorschriftszeichen nicht befolgt und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Fotos: WebMaster

Das Schild (Einbahnstraße – Bild links, wenn Sie ein Smartphone benutzen, Bild oben) steht für jeden Menschen sichtbar an der Kreuzung Stakendorfer Tor / Strandstraße. Das bedeutet, dass die Straße Stakendorfer Tor von der Albert-Koch-Straße bis zur Kreuzung Lünningsredder / Georg-Thorn-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. So weit, so gut? NEIN!

Viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer kennen die Einbahnstraßen-Regelung leider nur sehr oberflächlich oder gar nicht und fahren mit ihrem PKW in dem gesamten Bereich in die falsche Richtung und gefährden andere Verkehrsteilnehmerinnen & Verkehrsteilnehmer und auch Menschen mit Rollatoren, die sicher den Straßenzug queren wollen. Viele Autofahrerinnen & Autofahrer missachten an der Kreuzung Lünningsredder / Georg-Thorn-Straße die Schilder mit der Nummer 267.

Dieser „PKW-Fahrer“ rast so schnell in die falsche Richtung, dass die Frau mit „bunter Tasche“ ängstlich zur Seite weicht.

Was müssen diese Autofahrerinnen und Autofahrer eigentlich hier tun? Hier dürfen sie niemals mit ihren PKW hineinfahren! Zusätzlich sollte man auf die Fahrzeuge achten, die aus der Straße herausfahren können. Zusatzschilder (wie Fahrrad frei) müssen beachtet werden.

Es gibt leider immer noch viele Falschfahrer trotz barrierefreier Rampe

Mitstreiter des Seniorenbeirates Schönberg 
haben sich an das Ordnungsamt gewandt
und dieses „Falschverhalten“ gemeldet.
Aber: „Es werden wieder mehr“!

Wir bleiben dran – wir haken nach

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