Ein Schaufelbagger darf keine gefährliche Ladung auf öffentlichen Straßen (siehe Bild) transportieren, wenn er eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist.
Der Schaufelbagger transportiert eine gefährliche Ladung (Rohr mit Überlänge, Sand und ein nicht gesichertes „Gerät“ auf dem Sand), die nicht gesichert ist/sind und Menschen auf dem Gehweg, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und Kinder auf der Straße schwer verletzen kann.

Erlaubnisse und Vorschriften
- Zum Fahren auf öffentlichen Straßen benötigt ein Schaufelbagger eine Betriebserlaubnis nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- Die Maschine muss entsprechend gekennzeichnet und beleuchtet sein.
- Scharfe Kanten, wie die Zähne der Ladeschaufel, müssen abgedeckt sein.
- Die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung sind zu beachten.
Versicherungspflicht
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung pflichtversichert.
- Bei einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h besteht keine Versicherungspflicht.
Fahrerlaubnis
- Für Bagger bis 20 km/h reicht der Führerschein der Klasse L (früher Klasse 5).
- Für Bagger über 20 km/h muss der Bagger für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Wir beobachten das Geschehen weiter – Wir bleiben dran – Wir haken nach

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