Schönberg auf dem Weg zur Barrierefreiheit – Eindrücke aus Sicht des Seniorenbeirates
Am 18.11.2025 habe ich, Roland Dürre, in meiner Funktion als WebMaster und Mitglied des Seniorenbeirates Schönberg, gemeinsam mit einigen Mitstreitern an der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses teilgenommen. Besonders wichtig war für uns der Tagesordnungspunkt 4: die Präsentation des aktuellen Zwischenstandes zum Barrierefreiheitskonzept im Rahmen der Städtebauförderung.
Die vorgestellten Untersuchungen des Büros „Toller Ort“ bestätigen vieles von dem, was wir als Seniorenbeirat bereits seit längerem beobachten: Schönberg ist ein wunderbarer Ort, doch im Alltag gibt es nach wie vor zahlreiche Stellen, an denen Barrieren den Weg erschweren – für ältere Menschen, für Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität.
Die Leitlinien bzw. Markierungen, die an Straßenüberführungen, Haltestellen, Gehwegen oder öffentlichen Verkehrsflächen für sehbehinderte Menschen angebracht werden müssen, heißen in Deutschland:
➡️ Taktil-visuelle Bodenindikatoren
Regelwerk: DIN 32984 – „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“
Diese DIN legt fest:
- Leitstreifen (zur Führung entlang eines Weges)
- Aufmerksamkeitsfelder (z. B. vor Treppen, Querungsstellen, Rampen)
- Richtungsfelder
- Hinweisfelder
Sie dienen als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen und müssen fühlbar (taktil) und kontrastreich (visuell) ausgeführt sein.
Wo dringender Handlungsbedarf besteht
Im Ortskern wie auch entlang der Bahnhofstraße wurde deutlich, dass es insbesondere an klar erkennbaren Querungsmöglichkeiten fehlt. Absenkungen an Bordsteinen, sichere Überwege und gut strukturierte Wegeführungen sind an vielen Stellen entweder unzureichend oder gar nicht vorhanden.

Das betrifft beispielsweise die Kreuzung Albert-Koch-Straße / Georg-Thorn-Straße, die viele Menschen täglich auf dem Weg zum Einkaufszentrum nutzen.

Auch in der Straße Am Hang / Damm zeigt das Alltagsverhalten, dass bestehende Lösungen – wie die Bedarfsampel in einiger Entfernung – nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, überqueren lieber direkt den Kurvenbereich, was jedoch riskant ist.

Ein weiteres Thema betrifft die Begegnung zwischen Fußgängern und Radfahrern, besonders in der Bahnhofstraße. Hier braucht es klare Strukturen, damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind.
Der Bahnhof – ein Bereich von besonderer Bedeutung

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Mit der Reaktivierung der Bahnlinie Kiel–Schönberger Strand gewinnt der Bahnhofsbereich enorm an Relevanz. Umso wichtiger ist es, dass die Wege zwischen Bahn, Bushaltestelle und umliegenden Bereichen gut begehbar und sicher gestaltet sind. Der Zustand der Fahrbahn und fehlende Querungsmöglichkeiten wurden in der Sitzung zu Recht kritisch angesprochen.
Beleuchtung und Orientierung verbessern
Ein weiterer Punkt, der uns als Seniorenbeirat am Herzen liegt, ist die Beleuchtung. Dunkle Abschnitte wie in der Straße Knüll stellen vor allem abends eine Herausforderung dar. Hier sind Verbesserungen dringend notwendig, um ein sicheres Gefühl zu gewährleisten.
🛣️ Spezifisch für Straßenüber- und -unterführungen
An Über- und Unterführungen gelten folgende Grundanforderungen:
Pflicht / allgemein üblich:
- Leitstreifen auf der gesamten Länge der Überführung
- Aufmerksamkeitsfeldern an
- Beginn der Stufen/Rampen
- Ende der Stufen/Rampen
- Zugang zum Aufzug (falls vorhanden)
- Richtungsfelder, wenn der Weg einen Knick macht (z. B. Treppe versetzt angeordnet)
Weitere wichtige Regeln:
- Stufen müssen zusätzlich eine taktile Sicherheitskante und kontrastreiche Stufenvorderkanten haben.
- Handläufe müssen taktile Informationen enthalten (z. B. Geschoss-/Richtungsangaben in Brailleschrift).
🧭 Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen (DIN 32984)
1. Leitstreifen
Zweck: sichere Führung entlang einer Strecke (z. B. durch eine Unterführung oder über eine Brücke).
Aussehen:
- Längliche Rippen (meist 3–5 mm hoch)
- Hell-dunkler Farbkontrast zum Boden
- Typisch 30 cm breit
Einsatz:
- Mittig oder randnah geführt
- Dürfen nicht unterbrochen werden
2. Aufmerksamkeitsfelder
Zweck: „Achtung, hier passiert etwas“ – also als Warnung z. B. vor:
- Treppen
- Rampen
- Aufzügen
- Beginn/Ende einer Überführung
- Gefahrstellen
Aussehen:
- Noppenstruktur statt Rippen
- Quadratisches Feld, meist 60 × 60 cm oder 90 × 90 cm
- Deutlicher Farbkontrast
3. Richtungsfelder
Zweck: Zeigen eine Richtungsänderung an (z. B. wenn der Weg in der Überführung einen Knick macht).
Aussehen:
- Kombination aus Noppen und Rippen
- Quadratisch
- Dient als „Knotenpunkt“
4. Hinweisfelder
Zweck: Hinweis auf wichtige Einrichtungen, z. B.:
- Aufzug
- Bahnsteig
- Servicepunkt
Aussehen:
- Spezielle Noppen-/Rippungskombination
- Standardisierte Anordnung

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