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03.11.2025

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Selbstscan-Kassen = Barrierefalle

Selbstscankassen in Selbstbedienungsläden sind oft nicht barrierefrei

Das ist eine sehr wichtige und berechtigte Feststellung. Selbstscan-Kassen sind in der Tat oft nicht vollständig barrierefrei, was Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen vor große Herausforderungen stellt.

Hier sind die Hauptgründe, warum die Aussage „Selbstscankassen in Selbstbedienungsläden sind nicht barrierefrei“ häufig zutrifft:

♿️ Physische Barrieren (z.B. für Rollstuhlnutzer und kleinwüchsige Menschen)

  • Feste Höhe: Die Monitore, Scanner, Ablageflächen und Bezahlterminals sind oft in einer festen, für stehende Personen optimierten Höhe angebracht.
    • Folge: Rollstuhlfahrer oder kleinwüchsige Menschen können die Touchscreens, Scanner oder PinPads schlecht oder gar nicht erreichen.
  • Fehlender Knie- und Fußraum: An vielen Kassen fehlt der nötige freie Raum unterhalb des Terminals, um mit einem Rollstuhl nah genug heranfahren zu können.

✋ Sensorische und Kognitive Barrieren (z.B. für Blinde, Sehbehinderte und ältere Menschen)

  • Ausschließlich Touchscreen-Bedienung: Viele Systeme sind primär auf die visuelle Bedienung über einen Touchscreen ausgelegt.
    • Folge: Blinde und stark sehbehinderte Menschen können die Kasse ohne alternative Eingabemöglichkeiten (wie z.B. physische Tasten, Braille-Beschriftung oder Audio-Navigation) nicht selbstständig nutzen.
  • Mangelnde Audio-Funktionalität: Es fehlt oft an einer Audio-Navigation (Sprachausgabe der Bildschirminformationen) oder einem Kopfhöreranschluss, um diskret bezahlen zu können.
  • Kleine Schrift und Kontraste: Die Anzeige auf den Bildschirmen ist manchmal schwer lesbar für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder kognitiven Einschränkungen.
  • Komplexität: Der Scan- und Bezahlvorgang, insbesondere bei Waagen-Artikeln oder bei Fehlermeldungen, kann unerfahrene oder ältere Kunden überfordern, da die Unterstützung durch Personal oft fehlt oder nur auf Abruf verfügbar ist.

⚖️ Die Rechtslage (Kurzer Ausblick)

Die gute Nachricht ist, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit steigen werden.

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das in Deutschland ab Juni 2025 gilt, basiert auf einer EU-Richtlinie.
  • Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller von neuen Selbstbedienungsterminals (einschließlich der Zahlungsterminals), diese barrierefrei zu gestalten.
    • Allerdings: Die Dienstleistung „Waren kaufen“ fällt laut aktueller Auslegung (noch) nicht direkt unter das BFSG, aber die Zahlungsterminals selbst müssen barrierefrei sein.
  • Viele Handelsunternehmen und Hersteller reagieren bereits und entwickeln zugänglichere Lösungen (höhenverstellbare Bildschirme, physische Tasten, Audio-Anleitungen), da Barrierefreiheit zunehmend als Wettbewerbsvorteil und gesellschaftliche Verantwortung gesehen wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die fehlende Ergonomie (Höhe, Erreichbarkeit) und die mangelnde Unterstützung für nicht-visuelle Bedienung die Hauptgründe dafür sind, dass Selbstscan-Kassen oft nicht barrierefrei sind.

🛑 SKANDALÖS: Die Selbstscan-Kassen sind eine Barrierefalle!

Die Einführung von Self-Checkout-Systemen (SCO) in unseren Läden ist nicht die moderne Innovation, als die sie verkauft wird. Sie ist in ihrer aktuellen Form eine eklatante Missachtung der Inklusion und eine Zumutung für Millionen von Kundinnen und Kunden mit Einschränkungen.

Es ist eine Schande, dass der Handel bei diesen Systemen gezielt die Barrierefreiheit ignoriert und damit eine große Bevölkerungsgruppe vom selbstbestimmten Einkauf ausschließt.

Die offensichtlichen Versäumnisse des Handels:

BarriereDas Problem an den meisten SCO-KassenDie Auswirkung auf Betroffene
Physisch/ErgonomieDie Terminals sind starr und zu hoch angebracht. Es gibt keinen oder unzureichenden Knie- und Fußraum.Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Personen können Scanner, Touchscreens und Bezahlterminals nicht erreichen. Sie sind auf fremde Hilfe angewiesen.
Sensorisch/SehenDie Bedienung erfolgt fast ausschließlich visuell über Touchscreens, es fehlen haptische Elemente.Blinde und stark sehbehinderte Menschen können die Kassen nicht bedienen, da Audio-Navigation (Sprachausgabe) und Tasten mit Braille-Schrift fehlen.
Kognitiv/UsabilityKomplexe Menüs, unklare Fehlermeldungen und fehlende personelle Unterstützung.Ältere oder kognitiv eingeschränkte Menschen werden überfordert und alleingelassen, sobald ein Problem auftritt (z.B. bei der Waage oder beim Scannen).

🚨 Das BFSG ist kein Freifahrtschein zur Untätigkeit!

Das Argument des Handels, dass die Dienstleistung „Waren kaufen“ nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) falle, ist eine zynische Ausrede. Die technischen Komponenten – insbesondere die Zahlungsterminals – müssen ab Juni 2025 barrierefrei sein. Wer jetzt noch nicht handelt, beweist, dass er die Teilhabe bewusst ignoriert.

Wir fordern den Handel auf: Hören Sie auf, Inklusion als optionalen Luxus zu betrachten. Richten Sie Ihre Self-Checkout-Systeme so ein, dass sie wirklich für alle zugänglich sind.

Informationen zu den Mindestanforderungen des BFSG für Zahlungsterminals zusammengefasst, die ab Juni 2025 gelten?

Hier sind die zentralen Mindestanforderungen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSGV) ab dem 28. Juni 2025 an neue Zahlungsverkehrsterminals stellen.

🏛️ Die gesetzliche Pflicht: Mindestanforderungen des BFSG an Zahlungsterminals

Das BFSG gilt zwar nicht für den gesamten Einkaufsvorgang („Waren kaufen“), aber es erfasst explizit Zahlungsverkehrsterminals – und damit einen Kernbestandteil jeder Selbstscan-Kasse.

Die Hersteller und Betreiber müssen demnach die Zugänglichkeit über mehrere sensorische und motorische Kanäle sicherstellen, um Menschen mit Seh-, Hör- und motorischen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.

1. 🎤 Akustische/Auditive Anforderungen (Für Blinde und Sehbehinderte)

AnforderungZweck
SprachausgabeDas Terminal muss alle Bildschirminformationen, Menüs und Anweisungen (z.B. „PIN eingeben“, „Karte entnehmen“) per Stimme ausgeben können.
Kopfhörer-AnschlussEs muss die Nutzung von Einzel-Kopfhörern ermöglichen. Dies gewährleistet die Privatsphäre des Nutzers, insbesondere bei der Eingabe der PIN.
LautstärkeDie Lautstärke muss anpassbar sein.

2. 👐 Haptische/Motorische Anforderungen (Für Blinde und motorisch eingeschränkte Personen)

AnforderungZweck
Tastbare BedienelementeWenn Tasten verwendet werden (z.B. beim PIN-Pad), müssen diese taktil (gut fühlbar) erkennbar und idealerweise mit Braille- oder erhabener Schrift beschriftet sein.
Einfache SteuerungDie manuelle Steuerung muss auch mit wenig ausgeprägten feinmotorischen Fähigkeiten möglich sein.
Physikalische ErreichbarkeitDie Terminals müssen so installiert werden, dass sie die Anforderungen der relevanten DIN-Normen (z.B. zur Höhe und Reichweite) erfüllen, damit sie auch von Rollstuhlnutzern bedient werden können.

3. 👀 Visuelle Anforderungen (Für Sehbehinderte und Menschen mit kognitiven Einschränkungen)

AnforderungZweck
Kontrast und GrößeDie Schriftarten müssen eine angemessene Größe und eine geeignete Form aufweisen.
EinstellbarkeitDie Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, Kontraste, Helligkeit und ggf. alternative Farbschemata (z.B. hoher Schwarz-Weiß-Kontrast) flexibel einzustellen.
Verständliche SpracheDie angezeigten Informationen müssen klar und verständlich sein und dürfen den Schwierigkeitsgrad B2 (entspricht einer gehobenen, aber noch alltagstauglichen Sprache) nicht überschreiten.

Wichtig: Die Übergangsfristen

Es gibt jedoch auch Fristen, die den Handlungsdruck mindern:

  • Neue Terminals ab 28. Juni 2025: Alle neuen Zahlungsverkehrsterminals, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen erfüllen.
  • Bestandsschutz: Bereits installierte Selbstbedienungsterminals profitieren von einer sehr langen Übergangsfrist von 15 Jahren (bis spätestens Juni 2040), es sei denn, sie werden grundlegend überarbeitet oder ausgetauscht.

Daher ist es so wichtig, den Handel jetzt zu kritisieren: Wer weiterhin nicht barrierefreie Kassenzonen einplant, obwohl es die Technik und die gesetzliche Richtung vorgeben, handelt am Geist des Gesetzes vorbei.

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