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04.11.2025

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Rettet die Pflegebedürftigen!

📢 Dringender Appell an die Politik: Rettet die Pflegebedürftigen!

Die soziale Pflegeversorgung in Deutschland steht vor dem Kollaps, nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch wegen bürokratischen Versagens.

Die Situation: Tausende Pflegebedürftige können die immensen Kosten für Seniorenheime nicht tragen und sind auf die existenzsichernde Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) angewiesen. Doch die zuständigen Ämter lassen die Betroffenen und die Einrichtungen monatelang warten, bis die Leistungen bewilligt und ausgezahlt werden.

Die unerträglichen Folgen:

  • Pflegebedürftige geraten in Schulden und verlieren ihren notwendigen Freiraum. Im schlimmsten Fall droht ihnen die Kündigung des Heimvertrags.
  • Pflegeheime werden durch massive Außenstände in Vorleistung gezwungen, was ihre Existenz akut bedroht und die gesamte Versorgungsstruktur gefährdet.

🛑 Direkte Forderungen an Bund und Länder:

Wir fordern Sie auf, unverzüglich zu handeln und folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Bürokratie-Turbo zünden: Stellen Sie die notwendigen Personalressourcen in den Sozialämtern bereit und digitalisieren Sie die Bearbeitungsprozesse, um die Wartezeiten sofort auf maximal wenige Wochen zu senken.
  2. Liquidität sichern: Führen Sie eine verbindliche, kurzfristige vorläufige Leistungszusage ein, sobald ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt wurde und die Bedürftigkeit offensichtlich ist.
  3. Sozialstaatsprinzip wahren: Sorgen Sie dafür, dass die Existenz von pflegebedürftigen Menschen nicht länger von der Trägheit der Verwaltung gefährdet wird. Das Recht auf Pflege und soziale Sicherheit ist nicht verhandelbar!

Lassen Sie die Pflegebedürftigen und ihre Versorger nicht länger im Stich!


Die langen Wartezeiten bei der Auszahlung der „Hilfe zur Pflege“ sind für Betroffene und Pflegeheime eine massive Belastung.

Glücklicherweise gibt es mehrere konkrete rechtliche und praktische Schritte, die Pflegebedürftige und Angehörige unternehmen können, um die finanziellen Folgen der Verzögerungen abzuwenden und den Druck auf die zuständigen Sozialämter zu erhöhen.

Hier sind die wichtigsten Handlungsoptionen und Instrumente:


1. 📝 Frühzeitige und vollständige Antragstellung

Der wichtigste Schritt ist die sofortige Antragstellung beim zuständigen Sozialamt, da die Leistung „Hilfe zur Pflege“ in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend gewährt wird.

  • Sofort handeln: Stellen Sie den Antrag, sobald absehbar ist, dass die eigenen Mittel nicht ausreichen. Warten Sie nicht, bis die Heimkostenrechnung ins Haus flattert.
  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, den Antrag von Anfang an so vollständig wie möglich einzureichen (Einkommensnachweise, Vermögensübersicht, Bescheide der Pflegekasse, Kontoauszüge). Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

2. 🏛️ Rechtliche Instrumente zur Beschleunigung

Wenn das Sozialamt den Antrag trotz Dringlichkeit nicht bearbeitet, können Sie und Ihre Angehörigen rechtliche Schritte einleiten, um die Behörde zum Handeln zu zwingen.

InstrumentZielFrist
SachstandsanfrageDient als erste Mahnung und offizielle Dokumentation der Untätigkeit.Regelmäßig schriftlich/per E-Mail (am besten mit Lesebestätigung).
DienstaufsichtsbeschwerdeBeschwerde gegen die Art und Weise der Amtsführung, insbesondere wegen Untätigkeit, gerichtet an die vorgesetzte Behörde des Sozialamtes.Kann jederzeit eingereicht werden.
UntätigkeitsklageWichtigstes Instrument! Klage beim zuständigen Sozialgericht, um das Sozialamt zu einer Entscheidung zu zwingen.Nach 6 Monaten seit Antragstellung, wenn keine Entscheidung getroffen wurde (§ 88 Abs. 1 SGG).
Antrag auf einstweiligen RechtsschutzEilantrag beim Sozialgericht, wenn die Situation existenzbedrohend ist (z.B. bei drohender Kündigung des Heimvertrags).Kann jederzeit bei akuter Gefahr gestellt werden.

3. 💸 Überbrückung und Sicherung der Liquidität

Die größten finanziellen Risiken liegen in der Zeit zwischen Antragstellung und Auszahlung. Hier müssen Sie aktiv werden, um die Heimkosten zu sichern.

a) Kontaktaufnahme mit dem Pflegeheim

Suchen Sie sofort das Gespräch mit der Heimleitung oder der Verwaltung.

  • Transparenz schaffen: Informieren Sie das Heim schriftlich darüber, dass ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt wurde und dass es zu Verzögerungen kommt.
  • Zahlungsvereinbarung: Bitten Sie das Heim um Stundung der ungedeckten Kosten (der sogenannte Eigenanteil) und weisen Sie darauf hin, dass die Zahlung durch das Sozialamt erfolgen wird, sobald der Bescheid vorliegt.
  • Kündigung abwenden: Dokumentieren Sie alle Bemühungen und weisen Sie darauf hin, dass die Kündigung des Heimvertrags (wegen unbezahlter Rechnungen) im Falle einer garantierten Kostenübernahme durch das Sozialamt rechtswidrig sein kann.

b) Vorläufige Leistung des Sozialamts

Bestehen Sie auf der vorläufigen Gewährung von Leistungen durch das Sozialamt (§ 43 SGB I).

  • Wenn das Amt die Bearbeitungszeit nicht überblicken kann, aber die grundlegende Bedürftigkeit feststeht, muss es vorläufige Zahlungen (einen Vorschuss) leisten, um die Liquidität von Pflegebedürftigen und Heim zu sichern.

c) Darlehen (Letzter Ausweg)

In akuten Notlagen und nur als letzter Ausweg können Angehörige oder Betroffene die offenen Beträge als Darlehen vom Sozialamt oder von Dritten finanzieren, wobei die Hilfe zur Pflege nach Bewilligung die Schulden direkt begleicht. Dies sollte jedoch nur mit rechtlicher Beratung und klarer vertraglicher Grundlage geschehen.

4. 🤝 Unterstützung suchen

Sie müssen diesen Kampf nicht allein führen.

  • Rechtsberatung: Suchen Sie frühzeitig einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann die Untätigkeitsklage einreichen, ohne dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen, und kennt die lokalen Gepflogenheiten der Ämter.
  • Unabhängige Beratungsstellen: Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte, die Verbraucherzentrale oder karitative Verbände wie die Diakonie oder Caritas. Diese bieten kostenlose Erstberatung an und können bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen.

Fazit: Der Schlüssel zur Abwendung finanzieller Nöte liegt in der frühzeitigen Antragstellung und dem proaktiven Einsatz rechtlicher Mittel (insbesondere der Untätigkeitsklage) zur Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf zügige Hilfe.

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