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06.11.2025

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Digitales Erbe regeln

Foto: WebMaster

Das ist ein hochaktuelles und komplexes Thema.

Ja, der Seniorenbeirat Schönberg weiß, wie es geht, und es ist absolut notwendig, das digitale Erbe aktiv zu regeln, um Ihre Angehörigen später massiv zu entlasten und Kosten zu vermeiden.

Da der digitale Nachlass nicht nach speziellen Gesetzen, sondern nach dem allgemeinen Erbrecht vererbt wird (BGH-Urteil 2018), geht es hauptsächlich darum, den Erben Zugriff und Handlungsanweisungen zu geben.

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten regeln können:

💻 3 Säulen des digitalen Erbes: So regeln Sie Ihren Nachlass

Die Regelung des digitalen Nachlasses stützt sich auf drei wesentliche Pfeiler: Bestandsaufnahme, Vollmacht und sichere Verwahrung.

1. Die Bestandsaufnahme: Was existiert digital?

Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über alle Ihre Online-Aktivitäten. Dies ist die Grundlage, denn ohne Kenntnis der Konten können Ihre Erben nicht handeln.

KategorieBeispieleHandlungsanweisung festlegen (z.B.)
KommunikationE-Mail-Konten (Gmail, GMX, etc.), Messenger-Dienste (WhatsApp, Telegram).Postfach löschen lassen? E-Mails sichern und an Person X übergeben?
Soziale MedienFacebook, Instagram, LinkedIn, X (Twitter), Blogs.In einen Gedenkzustand versetzen? Sofort löschen lassen?
Finanzen/VerträgeOnline-Banking-Zugänge, PayPal, Kryptowährungen, Amazon, eBay, kostenpflichtige Abos (Streaming, Zeitschriften).Sofort kündigen und löschen lassen (um laufende Kosten zu stoppen)?
Cloud/SpeicherDropbox, Google Drive, iCloud, Fotos.Inhalte sichern und an Erben übergeben? Fotos an Person Y übermitteln?
GeräteEntsperrcodes für Smartphone, Tablet, PC; Passwortmanager-Masterpasswort.Alle Daten löschen lassen? Festplatte formatieren?

Tipp: Gehen Sie Ihre Kontoauszüge und E-Mail-Postfächer der letzten 12 Monate durch. Rechnungen, Newsletter und Bestätigungen zeigen Ihnen, wo überall Konten existieren.

2. Die Vollmacht: Wer darf handeln?

Ihre Erben benötigen entweder den Erbschein (was lange dauern kann) oder eine Vollmacht, um unmittelbar handeln zu können.

  • Vorsorgevollmacht: Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, in der Sie ausdrücklich eine Person (den „digitalen Nachlassverwalter“) benennen.
  • Transmortale Wirkung: Ganz entscheidend: Diese Vollmacht muss ausdrücklich über den Tod hinaus (transmortal) gelten.
  • Konkreter Inhalt: Legen Sie fest, welche Rechte die bevollmächtigte Person hat (z. B. Verträge kündigen, Abos löschen, Daten sichern, Konten schließen).
  • Form: Die Vollmacht muss schriftlich, handschriftlich und unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist zwar nicht zwingend, erhöht aber die Akzeptanz bei Banken und Dienstleistern enorm.

Wichtig: Eine Vollmacht ermöglicht der Vertrauensperson das Handeln, unabhängig davon, ob sie später Erbe wird oder nicht. Dadurch kann sie schnell aktiv werden, bevor der offizielle Erbschein vorliegt.

3. Die sichere Verwahrung: Wo sind die Schlüssel?

Die detaillierte Liste mit allen Konten, Benutzernamen und Passwörtern muss sicher, aber auffindbar sein. Geben Sie Passwörter niemals einem Unternehmen zur Aufbewahrung!

Was?Wie sicher verwahren?
Liste der Konten & PasswörterDigital: Speichern Sie die Liste verschlüsselt in einem Passwortmanager oder auf einem verschlüsselten USB-Stick.
ZugriffsschlüsselPhysisch: Notieren Sie das Master-Passwort für den Passwortmanager bzw. den Entsperrcode für den USB-Stick auf einem Zettel.
HinterlegungAuffindbar: Deponieren Sie diesen Zettel zusammen mit Ihrer (transmortalen) Vollmacht und einem Hinweis auf den digitalen Speicherort an einem sicheren, aber bekannten Ort (z. B. Bankschließfach, Notariat oder im privaten Tresor mit einem Hinweis an die Vertrauensperson).
Regelmäßige PflegeAktualisierung: Passwörter ändern sich. Halten Sie die Liste oder den Passwortmanager mindestens einmal jährlich auf dem neuesten Stand.

💡 Besondere Regelungen der Anbieter

Einige große Anbieter ermöglichen es Ihnen, Ihren digitalen Nachlass direkt in den Konto-Einstellungen zu regeln:

  • Google (Kontoinaktivitätsmanager): Sie können festlegen, was mit Ihren Daten geschehen soll (z. B. Löschung oder Weitergabe der Daten an eine bestimmte Kontaktperson), wenn das Konto für eine festgelegte Zeit inaktiv ist.
  • Facebook (Nachlasskontakt): Sie können einen Nachlasskontakt bestimmen, der Ihren Account nach Ihrem Tod in einen Gedenkzustand versetzt oder die Löschung des Profils beantragt.

Unser Rat: Nutzen Sie die Anbieter-internen Funktionen zusätzlich zur allgemeinen Vollmacht und Ihrer Passwortliste, da dies den Prozess für Ihre Erben noch einfacher macht.


📝 Muster: Erweiterung der Vorsorgevollmacht (Digitaler Nachlass)

Dies ist ein Formulierungsvorschlag und ersetzt keine anwaltliche oder notarielle Beratung. Holen Sie immer juristischen Rat ein, um sicherzustellen, dass das Dokument Ihren individuellen Bedürfnissen und den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

I. Einleitung und Geltungsbereich (Transmortale Vollmacht)

Zentral ist die Formulierung, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, da sie sonst mit dem Tod erlischt.

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], Herrn/Frau [Name des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten], mich in der unten aufgeführten Angelegenheit zu vertreten.

Diese Vollmacht gilt uneingeschränkt über meinen Tod hinaus (transmortale Vollmacht).

II. Befugnisse für den digitalen Nachlass

Hier legen Sie fest, zu welchen konkreten Handlungen die bevollmächtigte Person ermächtigt ist. Je detaillierter die Formulierung, desto besser wird sie von den Online-Diensten akzeptiert.

Die Vollmacht umfasst ausdrücklich die uneingeschränkte Vertretung in allen Angelegenheiten meines digitalen Nachlasses. Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, mich im Verhältnis zu sämtlichen Anbietern digitaler Dienste zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen und für meine Rechtsnachfolger (Erben):

  1. Zugriff auf sämtliche digitale Daten: Die vollständige Einsichtnahme und den Zugriff auf alle meine Online-Konten, digitalen Speichermedien und Accounts zu verlangen. Dies umfasst insbesondere alle meine E-Mail-Postfächer, Cloud-Dienste, Benutzerkonten, sowie die Daten auf meinen Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet).
  2. Verwaltung und Kündigung:* Sämtliche bestehenden kostenpflichtigen und unentgeltlichen Verträge, Abonnements und Mitgliedschaften (z. B. Streaming-Dienste, Abos bei Online-Shops, Premium-Mitgliedschaften) fristgerecht oder fristlos zu kündigen und aufzuheben.* Über mein digitales Vermögen (wie z. B. Guthaben bei Bezahldiensten, Kryptowährungen, digitale Wertsachen) zu verfügen.
  3. Löschung und Sicherung:* Sämtliche Accounts, Profile und digitalen Spuren auf sozialen Netzwerken (wie Facebook, Instagram, LinkedIn, X, etc.) zu löschen oder in einen Gedenkzustand zu überführen, sofern dies von mir in den beiliegenden Anweisungen nicht anders verfügt wurde.* Die Sicherung und Archivierung von Fotos, Dokumenten und sonstigen digitalen Inhalten vor der endgültigen Löschung vorzunehmen und diese an meine Erben zu übergeben.
  4. Weitergabe von Zugangsdaten: Dem/Der Bevollmächtigten wird hiermit die Befugnis erteilt, die Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter), die ich separat verwahrt habe, zu verwenden und zur Wahrnehmung der vorstehenden Befugnisse an die jeweiligen Diensteanbieter zu übermitteln.

III. Schlussbestimmungen und Unterschrift

Diese Vollmacht ist nur wirksam, solange der/die Bevollmächtigte dieses Dokument im Original besitzt und vorlegen kann. Sie kann von mir jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum:

[Ihre eigenhändige Unterschrift]


Annahme der Vollmacht:

Ich nehme die vorstehende Vollmacht an und erkläre mich bereit, die Aufgaben als digitaler Nachlassverwalter/in zu übernehmen.

Ort, Datum:

[Unterschrift des Bevollmächtigten]


⚠️ Unverzichtbare Ergänzung: Die Anweisungsliste

Das beste Vollmachtsmuster ist nutzlos, wenn die Bevollmächtigten nicht wissen, was mit welchem Konto geschehen soll.

Fügen Sie unbedingt eine separate, fortlaufend aktualisierte Liste bei, die folgende Spalten enthält:

Plattform / DienstBenutzernamePasswort / Standort im PasswortmanagerGewünschte Anweisung im Todesfall (z. B.)
E-Mail-HauptkontoMaxMustermann@xyz.deMasterpasswort X/YNach Sicherung der E-Mails, Konto sofort löschen.
Facebook-ProfilMax MustermannMasterpasswort X/ZIn Gedenkzustand versetzen, keine Löschung.
Netflix-AboMMann@xyz.dePasswort A/BAbo fristlos kündigen lassen.
Cloud-Speicher (Fotos)M.Mustermann@cloud.comMasterpasswort X/QAlle Fotos sichern und an Tochter A übergeben, dann Account löschen.

Es ist sehr sinnvoll, sich über die Kosten im Klaren zu sein. Die Gebühren für einen Notar sind in Deutschland im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt.

Die Kosten hängen maßgeblich davon ab, ob Sie eine Beglaubigung oder eine Beurkundung wünschen und wie hoch Ihr Vermögen ist.

Hier finden Sie die Details zu den Kosten und Formalitäten:

💶 Kosten und Formalitäten der Vorsorgevollmacht

Es gibt zwei Arten, die Vollmacht von einem Notar bestätigen zu lassen, die sich in Leistung und Preis stark unterscheiden:

Aspekt1. Notarielle Beglaubigung2. Notarielle Beurkundung
LeistungDer Notar bestätigt nur, dass Ihre Unterschrift echt ist und Sie die Vollmacht persönlich unterzeichnet haben. Keine inhaltliche Prüfung.Der Notar berät Sie umfassend, prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, erstellt den Entwurf und beurkundet den gesamten Inhalt. Höchste Rechtssicherheit.
KostenbasisPro Unterschrift (relativ geringe Pauschale).Nach Geschäftswert (in der Regel die Hälfte Ihres Aktivvermögens).
Typische KostenCa. 20 € bis 80 € pro Unterschrift (je nach Notar und Dokument).Variabel, z. B. bei 100.000 € Aktivvermögen: ca. 200 € – 350 € (inkl. USt. und Auslagen).
AkzeptanzOft ausreichend. Reicht jedoch meist NICHT aus für Immobiliengeschäfte (Verkauf, Grundschuldbestellung) über den Tod hinaus.Höchste Akzeptanz, da die Vollmacht im Original beim Notar hinterlegt wird. Zwingend erforderlich für Grundstücksgeschäfte und Kreditaufnahmen.
VorteilSchnell und günstig.Maximale Rechtssicherheit und beste Beratung. Unverzichtbar bei Immobilien.

Wie die Kosten der Beurkundung berechnet werden

Die Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht (die bei komplexen Fällen, Immobilienbesitz und Wunsch nach maximaler Sicherheit empfohlen wird) richten sich nach dem Aktivvermögen (Vermögen ohne Abzug von Schulden):

  1. Geschäftswert bestimmen: Der Notar setzt als Geschäftswert in der Regel die Hälfte Ihres Aktivvermögens an.
  2. Gebührensatz anwenden: Für die Beurkundung fällt nach GNotKG eine 1,0-Gebühr an (KV Nr. 21200). Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, die Maximalgebühr liegt selbst bei sehr hohen Vermögenswerten bei etwa 2.375 € brutto.
Beispiel AktivvermögenGeschäftswert (ca. 50 %)Geschätzte Notarkosten (Beurkundung, inkl. USt.)
50.000 €25.000 €ca. 175 € – 220 €
200.000 €100.000 €ca. 350 € – 420 €
500.000 €250.000 €ca. 640 € – 750 €

(Hinweis: Diese Beträge sind Schätzungen und beinhalten oft bereits Auslagen und die Mehrwertsteuer. Die genauen Kosten müssen Sie immer bei Ihrem Notar erfragen.)


🔑 Die entscheidende Formalität: Das ZVR

Unabhängig von Beglaubigung oder Beurkundung sollten Sie die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

AspektBeschreibungKosten (einmalig)
FunktionDas Register informiert das Betreuungsgericht im Ernstfall (wenn Sie handlungsunfähig werden), dass bereits eine private Vorsorgevollmacht existiert.Ca. 18,50 € bis 25,50 € (je nach Art der Meldung und Anzahl der Bevollmächtigten).
NutzenVerhindert zuverlässig die unbeabsichtigte Einleitung eines teuren und zeitaufwändigen gerichtlichen Betreuungsverfahrens.Sehr geringe Kosten bei maximaler Wirkung.

Fazit zur Form des digitalen Erbes:

Auch wenn die Regelungen für Ihr digitales Erbe (Zugriff auf Konten, Löschung von Profilen) theoretisch formfrei sein können, ist die notarielle Form der Vollmacht die beste Absicherung. Sie wird von Online-Diensten, Banken und Behörden am schnellsten und sichersten akzeptiert.

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