🧭 Hintergrund: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit Juli 2021, volle Anwendung ab Juni 2025) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.
Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und alle, die Unterstützung brauchen, gleichberechtigt teilnehmen können.
👵 Aus Sicht des Seniorenbeirates Schönberg
Der Seniorenbeirat Schönberg hat die Aufgabe, die Interessen älterer Bürgerinnen und Bürger gegenüber Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.
Aus dieser Perspektive ergeben sich folgende Punkte:
1. 🎯 Ziel des Gesetzes aus Seniorensicht
- Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe und Selbstständigkeit im Alter.
- Es sorgt dafür, dass nicht nur Gebäude, sondern auch digitale Angebote, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Telefone, Webseiten und Apps so gestaltet sind, dass sie leicht verständlich und bedienbar sind.
Beispiel:
Eine Seniorin mit eingeschränktem Sehvermögen kann am neuen Fahrkartenautomaten größere Schrift wählen oder sich den Text vorlesen lassen.
2. 🏛️ Bedeutung für Schönberg
Für eine Gemeinde wie Schönberg bedeutet das:
- Lokale Banken, Geschäfte und Dienstleister müssen ihre digitalen und technischen Angebote schrittweise barrierefrei gestalten.
- Der Seniorenbeirat kann hier beratend und kontrollierend tätig werden – also prüfen, ob z. B.:
- Automaten in der Sparkasse oder am Bahnhof barrierefrei bedienbar sind,
- Webseiten der Gemeinde oder örtlicher Anbieter für Seniorinnen und Senioren zugänglich sind,
- Informationsmaterialien (Flyer, Aushänge) leicht lesbar und verständlich sind.
3. 🧩 Chancen
- Mehr Selbstständigkeit im Alltag: Seniorinnen und Senioren müssen weniger auf Hilfe angewiesen sein.
- Digitale Teilhabe: Das Gesetz zwingt Anbieter, Technik einfacher zu gestalten – davon profitieren alle Generationen.
- Impuls für lokale Verbesserungen: Der Beirat kann Projekte anstoßen, etwa barrierefreie Informationsportale oder öffentliche Computerplätze mit Vorlesefunktion.
4. ⚠️ Herausforderungen
- Viele kleine Betriebe in Schönberg wissen noch nicht genau, was das Gesetz für sie bedeutet.
- Es besteht die Gefahr, dass Barrierefreiheit nur formal erfüllt, aber nicht praktisch geprüft wird.
- Der Seniorenbeirat muss daher auf Aufklärung und Umsetzung drängen – z. B. durch:
- Informationsveranstaltungen für Betriebe,
- Gespräche mit der Gemeindeverwaltung,
- praktische Tests durch ältere Menschen (z. B. beim Online-Bürgerportal oder Fahrkartenautomaten).
5. 💬 Handlungsempfehlung für den Seniorenbeirat Schönberg
- Sensibilisierung: Öffentlich machen, warum Barrierefreiheit keine Sonderlösung ist, sondern ein Gewinn für alle.
- Kooperation: Mit Behindertenbeauftragten, Seniorenrat des Kreises Plön, Wirtschaftsförderung und Verwaltung zusammenarbeiten.
- Kontrolle & Beratung: Rückmeldungen aus der Bevölkerung sammeln und an die Gemeinde weitergeben.
- Eigenes Beispiel setzen: Alle eigenen Veröffentlichungen (Flyer, Website des Seniorenbeirats) selbst barrierefrei gestalten.
🏁 Fazit
Aus Sicht des Seniorenbeirats Schönberg ist das BFSG:
Ein Meilenstein für selbstbestimmtes Altern – aber auch eine Aufforderung, in Schönberg Barrieren im digitalen, baulichen und kommunikativen Bereich aktiv abzubauen.
Der Beirat kann und sollte hier Brückenbauer zwischen Verwaltung, Wirtschaft und älteren Bürgerinnen und Bürgern sein.

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