Start » Hundekot auf Gehwegen

28.02.2026

19. Gewerbeschau in Schönberg

Datum: Sonntag, 07.06.2026
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Ort: Gewerbegebiet Eichkamp, 24217 Schönberg

Besuchen Sie die Schönberger Gewerbeschau!
Regionale Betriebe, Aktionen für Groß und Klein, Informationen und Begegnungen für alle Generationen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

> Wir sind auch dabei <

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> unter > Veranstaltungen 2026 > 19. Gewerbeschau
> unter > Internet > Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Schönberg e.V.


Vortrag von Harald Tibus
"Sicherheit innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände" am 19.03.26 ab 15:00 Uhr im Rathaussaal

Foto: Harald Tibus, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizeidirektion Kiel, Sprecher der Fachgruppe 5 Kriminalprävention (Landesseniorenrat) und stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates Schönberg.

Trickbetrug im Fokus – Rückblick auf das Gespräch von Harald Tibus mit den Kieler Nachrichten vom 16.10.2019 und aktueller Stand.

Lesen Sie darüber mehr

> unter > Veranstaltungen > Veranstaltungen 2026


Hundekot auf Gehwegen

Die Proprietärin des Hundes haben wir unkenntlich gemacht.

Das Koten eines Hundes auf den Gehweg ist aus mehreren Gründen inakzeptabel – sowohl aus hygienischer, gesundheitlicher als auch gesellschaftlicher Sicht:

1. Hygiene und Gesundheit

  • Krankheitserreger: Hundekot kann Parasiten (z. B. Würmer) und Krankheitserreger (z. B. Giardien, E. coli, Salmonellen) enthalten, die für Menschen, insbesondere Kinder oder immungeschwächte Personen, gefährlich sein können.
  • Kontaminationsgefahr: Hundekot auf Gehwegen kann leicht an Schuhen haften bleiben und so in Wohnungen, Geschäfte oder öffentliche Verkehrsmittel getragen werden.

2. Öffentliche Ordnung und Sauberkeit

  • Unästhetisch: Hundekot auf Wegen sieht eklig aus, stinkt und verschlechtert das Erscheinungsbild einer Straße oder Nachbarschaft.
  • Rutschgefahr: Besonders bei feuchtem Wetter kann Hundekot zu einer echten Rutschgefahr für Seniorinnen und Senioren (auch mit Rollatoren) werden.

3. Rücksichtnahme und gesellschaftlicher Konsens

  • Respekt gegenüber Mitmenschen: Gehwege sind für alle da – besonders auch für Kinder, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen. Niemand möchte in Hundekot treten.
  • Soziale Verantwortung: Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung für dessen Verhalten und Hinterlassenschaften – das gilt besonders im öffentlichen Raum.

4. Rechtliche Aspekte

  • Bußgelder: In den meisten Gemeinden ist es gesetzlich verboten, Hundekot im öffentlichen Raum liegen zu lassen. Es drohen Bußgelder.
  • Pflicht zur Entsorgung: Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen – meist mit Kotbeuteln, die in vielen Städten sogar kostenlos bereitgestellt werden.

Fazit:
Hundekot auf Gehwegen ist nicht nur ekelhaft, sondern auch ein Gesundheitsrisiko und Ausdruck mangelnder Rücksichtnahme. Verantwortungsvolle Hundehaltung bedeutet auch, den öffentlichen Raum sauber zu halten.

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