
Die Proprietärin des Hundes haben wir unkenntlich gemacht.
Das Koten eines Hundes auf den Gehweg ist aus mehreren Gründen inakzeptabel – sowohl aus hygienischer, gesundheitlicher als auch gesellschaftlicher Sicht:
1. Hygiene und Gesundheit
- Krankheitserreger: Hundekot kann Parasiten (z. B. Würmer) und Krankheitserreger (z. B. Giardien, E. coli, Salmonellen) enthalten, die für Menschen, insbesondere Kinder oder immungeschwächte Personen, gefährlich sein können.
- Kontaminationsgefahr: Hundekot auf Gehwegen kann leicht an Schuhen haften bleiben und so in Wohnungen, Geschäfte oder öffentliche Verkehrsmittel getragen werden.
2. Öffentliche Ordnung und Sauberkeit
- Unästhetisch: Hundekot auf Wegen sieht eklig aus, stinkt und verschlechtert das Erscheinungsbild einer Straße oder Nachbarschaft.
- Rutschgefahr: Besonders bei feuchtem Wetter kann Hundekot zu einer echten Rutschgefahr für Seniorinnen und Senioren (auch mit Rollatoren) werden.
3. Rücksichtnahme und gesellschaftlicher Konsens
- Respekt gegenüber Mitmenschen: Gehwege sind für alle da – besonders auch für Kinder, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen. Niemand möchte in Hundekot treten.
- Soziale Verantwortung: Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung für dessen Verhalten und Hinterlassenschaften – das gilt besonders im öffentlichen Raum.
4. Rechtliche Aspekte
- Bußgelder: In den meisten Gemeinden ist es gesetzlich verboten, Hundekot im öffentlichen Raum liegen zu lassen. Es drohen Bußgelder.
- Pflicht zur Entsorgung: Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen – meist mit Kotbeuteln, die in vielen Städten sogar kostenlos bereitgestellt werden.
Fazit:
Hundekot auf Gehwegen ist nicht nur ekelhaft, sondern auch ein Gesundheitsrisiko und Ausdruck mangelnder Rücksichtnahme. Verantwortungsvolle Hundehaltung bedeutet auch, den öffentlichen Raum sauber zu halten.

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