Das Anfahren einer Fußgängerin oder eines Fußgängers auf einem Parkplatz ist rechtlich ein sehr ernstzunehmender Vorfall, auch wenn es „nur“ auf einem Supermarkt- oder Kaufhausparkplatz passiert ist.

Hier ist, was rechtlich und versicherungstechnisch gilt:
🔍 Wichtige rechtliche Grundlagen:
1. Sorgfaltspflicht gegenüber Fußgängern
- Autofahrer müssen auf Parkplätzen ständig bremsbereit sein.
- Fußgänger haben dort in der Regel „Vorfahrt“ – besonders Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung genießen besonderen Schutz (§ 1 StVO: gegenseitige Rücksichtnahme).
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln:
- (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
2. Schrittgeschwindigkeit

- Wer schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, trägt oft die Hauptschuld – auch wenn der Fußgänger unachtsam war.
3. Haftung und Versicherung
- Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers kommt normalerweise für Schäden des Fußgängers auf.
- Bei Personenschäden (z. B. Prellungen, Knochenbrüche) kann es zu Schmerzensgeldforderungen kommen.
- Mitverschulden des Fußgängers (z. B. plötzliches Hervortreten) kann die Haftung des Fahrers verringern, aber selten ganz aufheben.
✅ Beispielhafte Urteile (vereinfacht):
- Autofahrer fährt 15 km/h auf Parkplatz, Fußgänger wird leicht angefahren → Fahrer haftet zu 100 % wegen überhöhter Geschwindigkeit.
- Fußgänger läuft plötzlich hinter geparktem Auto hervor, Fahrer fährt Schrittgeschwindigkeit → geteilte Schuld (meist 75 % Fahrer / 25 % Fußgänger).
❗ Was tun im Ernstfall?
- Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten.
- Polizei rufen, besonders bei Personenschäden.
- Unfall dokumentieren: Fotos, Skizze, Zeugenaussagen.
- Versicherung informieren (auch wenn der Schaden klein erscheint).
- Keine Schuldanerkenntnisse vor Ort abgeben.

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